21. Kap. Martyrium des Apollonius in Rom.
Um dieselbe Zeit, unter der Regierung des Kommodus, wurden unsere Verhältnisse ruhiger, und durch die Gnade Gottes erhielten die Kirchen des ganzen Erdkreises Frieden. Und so führte das Wort des Heiles Seele um Seele aus allen Geschlechtern zur frommen S. 250 Verehrung des Gottes des Alls, so daß selbst mehrere von denen, welche in Rom infolge von Reichtum und Abstammung höchstes Ansehen genossen, mit ihrem ganzen Hause und ihrer ganzen Verwandtschaft den Weg des Heiles beschritten. Dies konnte aber der Dämon, der das Gute haßt und von Natur neidisch ist, nicht ertragen, weshalb er sich von neuem zum Kampfe rüstete und mannigfache Anschläge wider uns ersann. Er brachte in der Stadt Rom Apollonius, einen Mann, der unter den Gläubigen jener Zeit wegen seiner Bildung und Gelehrsamkeit in hohem Ansehen stand, vor den Richter. Er hatte nämlich einen seiner für solche Zwecke ihm treu ergebenen Diener dazu veranlaßt, als Ankläger gegen den Mann aufzutreten. Allein dem Schurken war die Zeit für die Anstrengung des Prozesses nicht günstig. Da nach kaiserlichem Befehle die Ankläger der Christen der Todesstrafe verfielen,1 wurden ihm gemäß dem Urteile durch den Richter Perennius sofort die Beine zerschlagen. Obwohl sodann der gottgeliebte Märtyrer auf wiederholtes ungestümes Drängen des Richters hin und nach dessen Forderung, sich vor dem Senate zu rechtfertigen, in Gegenwart aller eine sehr geistreiche Verteidigungsrede für den von ihm bekannten Glauben gehalten hatte, wurde er durch Senatsbeschluß enthauptet. Denn nach einem alten Gesetze durften die Christen, welche einmal vor Gericht gestanden, nicht freigegeben werden, sie hätten denn ihre Meinung geändert. Wer nun des Apollonius Worte vor dem Richter, seine Antworten auf die Fragen des Perennius und seine ganze Verteidigungsrede vor dem Senate kennen lernen will, kann sie aus unserer Sammlung der alten Märtyrerakten erfahren.2 S. 251
-
Ein solcher kaiserlicher Befehl existiert nicht. ↩
-
Neuerdings sind die Akten des Apollonius in verschiedenen Rezensionen wieder aufgefunden worden. E. Th. Klette, „Der Prozeß und die Acta S. Apollonii“, in TU 15, 2 (Leipzig 1897): Max Prinz von Sachsen, „Der hl. Märtyrer Apollonii von Rom“ (Mainz 1903); R. Knopf, „Ausgewählte Martyrerakten“3 (1929) 30—35 (bearbeitet von G. Krüger). ↩
