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Werke Cyrill von Jerusalem (313-387) Procatechesis et Catecheses ad illuminandos Katechesen an die Täuflinge (BKV)
XIII. KATECHESE AN DIE TÄUFLINGE, frei vorgetragen in Jerusalem.
Über die Worte: „gekreuzigt und begraben".

36.

Schämen wir uns also nicht, den Gekreuzigten zu bekennen! Besiegeln wir vertrauensvoll mit den Fingern die Stirne, machen wir das Kreuzzeichen auf alles, auf das Brot, das wir essen, über den Becher, den wir trinken! Machen wir es beim Kommen und Gehen, vor dem Schlafe, beim Niederlegen und Aufstehen, beim Gehen und Ruhen!1 Groß ist dieses Schutzmittel. Unentgeltlich ist es der Armen wegen; der Schwachen wegen kostet es keine Mühe. Von Gott kommt ja die Gnade. Das Kreuz ist das Kennzeichen der Gläubigen, der Schrecken der Dämonen. „Durch das Kreuz hat S. 231 Christus nämlich über sie triumphiert, offen sie bloßstellend“2 So oft sie das Kreuz sehen, erinnern sie sich des Gekreuzigten. Sie fürchten sich vor dem, der dem Drachen die Köpfe zertreten hat. Schätze das Siegel nicht deshalb gering ein, weil es unentgeltlich gegeben worden ist, vielmehr ehre gerade deshalb um so mehr den Wohltäter!


  1. Vgl. Katech. 4, 14. ↩

  2. Kol. 2, 15. ↩

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Katechesen an die Täuflinge (BKV)
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