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Werke Tertullian (160-220) Adversus Marcionem Die fünf Bücher gegen Marcion. (BKV)
Zweites Buch

18. Cap. Über das Wiedervergeltungsrecht, die Speisegesetze und den Kultus des alten Bundes.

Es ist am schicklichsten, diejenigen Seiten des alttestamentlichen Gesetzes als gut zu verteidigen, von denen es die Häresie am meisten begehrt, wie z. B. die Festsetzung des Wiedervergeltungsrechtes, wonach Auge um Auge, Zahn um Zahn und Beule um Beule verlangt wird. Das hat nicht den Sinn, als gewährte das Gesetz die Freiheit, sich gegenseitig unrecht zu thun, sondern es ist eine Vorsichtsmassregel zur Verhütung von Gewaltthätigkeiten überhaupt. Denn dem halsstarrigen und gegen Gott ungläubigen Volke erschien es zu weitaussehend oder gar unglaubwürdig, die Rache von Gott zu erwarten, wie späterhin durch den Propheten verkündigt werden sollte: „Die Strafe ist mein und ich werde vergelten.“1 Bis dahin sollte vorläufig die Ausübung von Unbilden durch die Furcht vor der sofort eintretenden Vergeltung beschränkt werden und die Bewilligung des Vergeltungsrechtes eine Schranke gegen herausforderndes Benehmen sein. So sollte der entflammte Frevelmut aufhören. Der erste Frevel wird abgeschreckt durch die Erlaubtheit des zweiten, und indem sich der erste abschrecken lässt, findet der zweite gar nicht statt. Denn die Furcht vor der Wiedervergeltung wird auch sonst leichter erregt durch den Gedanken an den gleichen Schmerz. Nichts ist bitterer, als dasselbe erleiden zu müssen, was man andern angethan hat.

S. 196 Wenn das Gesetz ferner die Auswahl der Speisen beschränkt und Tiere für unreine erklärt, die vormals gesegnet worden waren, so erkenne darin einen Rat, Enthaltsamkeit zu üben, und erblicke darin den Zügel, welcher der Gaumenlust angelegt wird, die nach den Gurken und Wassermelonen der Ägypter Verlangen hatte, während sie das Brot der Engel ass. Erkenne zugleich, dass damit auch gegen die Begleiter der Gaumenlust, gegen Wollust und Ausschweifung, die mit Zügelung der Esslust in der Regel abnehmen, Massregeln getroffen seien. „Das Volk ass und trank und stand auf, um Kurzweil zu treiben.“ Ebenso wird auch die Geldgier nach der Seite hin, wo sie sich mit dem Nahrungsbedürfnis entschuldigt, beschränkt dadurch, dass das Verlangen nach kostbaren Speisen abgeschnitten ist. Endlich soll der Mensch an wenig und geringe Nahrung gewöhnt werden und nicht nach ausgesuchteren Speisen verlangen, damit er um so eher sich anleiten lasse, zur Ehre Gottes zu fasten. Allerdings war es nicht schön vom Schöpfergott, dass er seinem Volke die Speisen entzogen hat und nicht den Marcioniten, die ihm noch undankbarer sind.

Auch die lästigen Opfer, die mühseligen und künstlichen Leistungen und Spenden möge niemand tadeln, als habe Gott dergleichen für sich verlangt, da er laut genug ausruft: „Was soll mir die Menge eurer Opfer“, und „Wer hat dergleichen von euren Händen verlangt“. Aber man habe Acht auf die Sorgfalt Gottes, womit er das zu Idololatrie und Abfall sehr geneigte Volk durch dergleichen Verrichtungen, wie sie auch beim Aberglauben der Heidenwelt geübt wurden, an seine Religion fesseln wollte. Um es von heidnischem Aberglauben abzuhalten, befiehlt er, dass sie für ihn, als verlange er danach, stattfinden sollten, damit das Volk sich nicht Götzenbilder anfertige und dadurch sündige.


  1. Deut. 32, 35; Röm. 12, 19. ↩

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Die fünf Bücher gegen Marcion. (BKV)
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