32. Kap. Auch hohes Alter würde die Sache einer Häresie nicht bessern; denn sie steht außerhalb der apostolischen Sukzession und der Lehreinheit der übrigen Kirchen.
Wenn dagegen einige Häresien die Kühnheit haben, sich in das apostolische Zeitalter einzudrängen und deswegen von den Aposteln überliefert erscheinen wollen, weil sie zur Zeit der Apostel existierten, so können wir erwidern: Gebt also die Ursprünge eurer Kirchen an, entrollt eine Reihenfolge eurer Bischöfe, die sich von Anfang an durch Abfolge so fortsetzt, daß der erste Bischof einen aus den Aposteln oder den apostolischen Männern, jedoch einen solchen, der bei den Aposteln ausharrte, zum Gewährsmann und Vorgänger hat. Denn das ist die Weise, wie die apostolischen Kirchen ihren Ursprung nachweisen; wie z. B. die Kirche von Smyrna berichtet, daß ihr Polykarp von Johannes aufgestellt, die römische ebenso, daß ihr Clemens von Petrus ordiniert worden sei. In entsprechender Weise geben natürlich auch die übrigen Kirchen die Männer an, welche von den Aposteln zum Bischoftum bestellt, ihnen zu Überleitern des apostolischen Samens dienten. Die Häretiker sollten sich doch auch etwas der Art aussinnen! S. 340Was sollte ihnen denn nach ihren Gotteslästerungen noch unerlaubt sein? Allein, auch wenn sie sich so etwas aussännen, so würden sie damit doch nicht weiter kommen. Denn gerade ihre Lehre wird, mit der apostolischen verglichen, durch Abweichungen und Verschiedenheiten laut Zeugnis davon ablegen, daß sie weder einen Apostel noch einen apostolischen Mann zu ihrem Gewährsmann habe. Denn wie die Apostel untereinander keine abweichenden Lehren vortrugen, so wenig können auch die apostolischen Männer eine Lehre vorgebracht haben, welche zu jener der Apostel im Widerspruch stand. Es müßten denn etwa die Schüler der Apostel anders gepredigt haben1. Vor diese Instanz2 also werden sie von jenen Kirchen gerufen und gestellt werden, welche, obwohl sie keinen von den Aposteln oder apostolischen Männern, weil viel späteren Ursprungs - wie auch noch täglich welche gestiftet werden - als ihren Gründer anzugeben vermögen, dennoch, einmütig mit ihnen in demselben Glauben, für nicht weniger apostolisch gelten wegen der Blutsgemeinschaft der Lehre. So mögen also die Häresien, vor beide Instanzen3 geladen, beweisen, daß sie, sei es auf die eine, sei es auf die andere Weise, apostolisch sind. Allein sie sind es eben nicht, und können nicht beweisen, was sie nicht sind, und werden auch von den Kirchen, die irgendwie4 apostolisch sind, nicht zum Frieden und zur Gemeinschaft zugelassen, als auf keine Weise5 apostolisch wegen der Verschiedenheit des Religionswesens.
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Die Lesart nisi illi, qui ab apostolis didicerunt, aliter praedicaverunt, kann kaum richtig sein. Die Lesarten „discesserunt“, „desciverunt“ leiten wohl auf den von T. ausgedrückten Gedanken: als nur jene, die von den Aposteln sich trennten (abfielen), weil sie anders lehrten. ↩
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Ad hanc itaque formam provocabuntur; hanc formam ist die Übereinstimmung der Lehre. ↩
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ad utramque formam, die apostolische Sukzession der Bischöfe und die Apostolizität der Lehre. ↩
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quoquo modo sei es, daß sie apostolische Kirchen im engeren Sinne sind, weil sie von den Aposteln oder Apostelschülern gegründet wurden, sei es, daß sie apostolisch im weiteren Sinne sind wegen der Blutsverwandtschaft der Lehre. ↩
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nullo modo apostolicae weder im engeren, noch im weiteren Sinne, weder haben sie die apostolische Sukzession noch die apostolische Lehre. Daß sie es nicht sind, beweist die „diversitas sacramenti“; sacramentum bezeichnet nicht bloß die Lehre, sondern das ganze Religionswesen; vgl. etwa Apol. 2, S. 42. ↩