29a.
Einige Geister also hat Gott zum ewigen Leben erschaffen, andere aber mit der Bestimmung, daß sie einmal aufhören, Geister zu sein. Jene, deren Dasein einmal enden soll, hat der Allmächtige aus Wasser, andere, weil er es so wollte, aus Erde hervorgebracht.1 Die oberen Geister aber sollten mit den körperlichen Elementen keine in ihrer Natur begründete Gemeinschaft haben; sie hat er für ewig erschaffen und ihnen die Fähigkeit und Erkenntniskraft eingepflanzt, an die Gottheit zu denken, sie zu erkennen und zu lieben. Diesen aber hat er bei der Erschaffung die Gesinnung gegeben, daß sie noch vor sich selbst ihn liebten, durch dessen Tätigkeit sie, wie sie erkannten, mit diesen Eigenschaften erschaffen waren, da ja keine Verdienste von ihrer Seite vorausgegangen waren, so erschaffen zu werden. Damit aber diese Liebe einen gerechten und angemessenen Lohn fände, hat er ihnen auch die Freiheit des Willens verliehen, damit es ihnen möglich sei, die Absicht ihrer heiligen Liebe entweder auf ihn zu richten, der über ihnen thront, oder sich von dem Gewicht der bösen Begierde zu sich selbst oder den Dingen unter ihnen hinabziehen zu lassen.
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Daß die Engel aus Geist und Materie zusammengesetzt seien, war auch die Ansicht Augustins und anderer kirchlichen Schriftsteller; nach ihnen haben die guten Engel einen feurigen Leib aus Äther, die bösen einen Leib aus Luft. Vgl. J. Tixeront, Histoire des dogmes, 6. Aufl. III, 341. ↩