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Werke Fulgentius von Ruspe (467-533) De fide ad Petrum Vom Glauben an Petrus (BKV)
3. Kapitel (25—44).

39. Die Sünde gegen den HL Geist.

Laßt uns also aus Liebe zur Barmherzigkeit Gottes und aus Furcht vor seiner Gerechtigkeit weder an der Verzeihung unserer Sünden verzweifeln noch in den Sünden verharren! Wir wissen nämlich, daß die Gerechtigkeit des gerechten Richters alle jene Schulden der Menschen einfordern wird, die die Barmherzigkeit des gütigen Erlösers nicht nachgelassen hat. Denn so wie die Barmherzigkeit die aufnimmt und freispricht, die sich bekehren, wird die Gerechtigkeit die Verstockten von sich stoßen und bestrafen. Diese sind die, welche gegen den Heiligen Geist sündigen; sie werden weder in diesem noch im zukünftigen Leben Verzeihung ihrer Sünden S. 158 erhalten. Daher aber ist die Vernunftseele des Menschen ein Geist, damit sie sucht, erkennt und unterscheidet einerseits die Zeit ihrer Taten, für die sie beim Gericht den von der göttlichen Gerechtigkeit bestimmten Lohn empfangen wird, andererseits die Zeit dieser Vergeltung, in der es keine Möglichkeit mehr gibt, die Taten zu ändern oder zum Nutzen der Seele Nachlaß der Sünden von der göttlichen Barmherzigkeit zu erlangen. Die übrigen Geister aber all der Lebewesen, die keinen Verstand haben, weil einige von ihnen aus der Erde, andere aus dem Wasser ihren Ursprung haben (vom Wasser nämlich stammen die Kriechtiere und Vögel, von der Erde einige Geschöpfe, die kriechen, andere, die schreiten) , sind solange Geister, als sie in den Körpern leben. Denn die Seele, die von Gott als vernunftlos erschaffen worden ist, fängt mit ihrem Körper zu leben an und hört auf mit ihm. Denn wenn sie dem Körper das Leben nicht geben kann, lebt sie selbst auch nicht; und obwohl so die Seele auf wunderbare Weise das Lebensprinzip eines jeden Leibes ist, lebt doch die vernunftlose Seele nur solange, als sie im Körper weilen kann, und sie erlischt, wenn sie sich vom Körper trennt. So kommt es, daß sie, obgleich sie das Lebensprinzip ihres Körpers ist, doch nicht leben kann, wenn sie aufhört, dem Körper das Leben zu geben; und wenn kein Körper da ist, dem sie das Leben geben kann, so wird auch sie kein Leben haben. So ist auch den vernunftlosen Geistern weder Ewigkeit verliehen, noch wird ihnen das Gericht bereitet, in dem ihnen Seligkeit für gute oder Verdammnis für schlechte Taten gegeben würde. Es wird darum bei ihnen auch nicht nach einem Unterschied ihrer Taten gefragt werden, weil sie von Gott keine Denkfähigkeit erhalten haben. Ihre Körper werden also deswegen nicht auferstehen, weil es in ihren Seelen keine Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit gab, für die ihnen die Vergeltung ewiger Seligkeit oder ewiger Strafe zuteil werden müßte. S. 159

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Übersetzungen dieses Werks
Vom Glauben an Petrus (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung: Vom Glauben an Petrus oder Regel des wahren Glaubens

Inhaltsangabe

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