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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Gregory I, pope (540-604) Einleitung zu Gregor dem Grossen
5. Gregor als Papst

c. Gregor als Seelenhirte

Schon im Synodalschreiben, das er im Februar 591 an die Patriarchen von Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien und Jerusalem und an den Expatriarchen von Antiochien richtet, entwirft er das Bild des Hirten, das er trotz seiner Schwäche verwirklichen will. Der wahre Führer der Gläubigen muß rein sein und in der Tätigkeit den andern ein Vorbild; er muß zu schweigen verstehen und reden können; er muß mit allen mitfühlen, muß der Betrachtung ergeben sein, muß sein ein demütiger Genosse der Guten, sich aber in gerechtem Eifer gegen das Böse stellen. 1 Ausführlicher noch zeichnet er den wahren Hirten in der Pastoralregel, die er um dieselbe Zeit verfaßte. So legte Gregor in den ersten Monaten seiner Regierung das Programm für seine Hirtentätigkeit fest und führte es nachher unverbrüchlich durch.

Er begann bei sich und beim päpstlichen Hofe, in- S. 32 dem er die Laiendienerschaft aufhob und sich nur mit Mönchen und Klerikern umgab. Er schreitet ein gegen Priester, deren Wandel nicht rein ist; er achtet darauf, daß die rechten Männer zu Bischöfen gewählt werden, und steht nicht an, einem ungeeigneten die Bestätigung zu versagen. 2 Strenge wacht er über die Amtsführung der Bischöfe, tadelt und mahnt, wenn er ungünstige Berichte über sie bestätigt findet. Im Juli 595 hielt er in Rom eine Synode, an der 23 Bischöfe aus der Umgegend, auch aus der Lombardei, und 35 Priester der Titularkirchen teilnahmen. Damals war es dem Papst vor allem um Hebung der Ordnung und Disziplin zu tun. Damit bei der Zulassung zur Weihe nicht so sehr auf eine schöne Stimme als auf einen reinen Wandel gesehen werde, ordnete die Synode an, daß der Diakon von nun an nur mehr das Evangelium zu singen habe. Für Erteilung der Weihen und für Überbringung des Palliums darf kein Entgelt erhoben werden. Der Papst tadelt, daß manche Hirten in Fällen, wo es zweifelhaft ist, ob ein Besitztum der Kirche oder Laien gehört, zu rigoros sind. Den Sklaven auf den kirchlichen Besitzungen soll es möglich sein, in ein Kloster einzutreten; sie müssen aber vorher im Laiengewand eine Probezeit durchmachen, damit der Eintritt ins Kloster nicht etwa bloß deswegen geschehe, daß sie aus dem Sklavenstande herauskommen.

Ein Hauptaugenmerk richtete Gregor auch auf die Reinhaltung und Hebung der Klosterzucht. Als Stätten der Ruhe, Zurückgezogenheit, des Gebetes und der stillen Händearbeit sollten die Klöster ihren Insassen behilflich sein, in Demut, Liebe und Gehorsam die Vereinigung mit Gott in dieser und der andern Welt zu suchen. Die damaligen verworrenen öffentlichen Zustände sind wohl auch schuld, daß einzelne schwere Übertretungen der Ordensregel vorkamen. Die eingehende und strenge Behandlung solcher Fälle zeigt, wie hoch Gregor die Ordenszucht schätzte und wie sehr ihn ihre Verletzung schmerzte. Daneben ist er in rührender Weise für das leibliche Wohl der Ordensangehörigen besorgt, läßt den Klöstern, die wegen S. 33 der Zeitverhältnisse darben müssen, die Abgaben nach und unterstützt sie mit Geld, Nahrungsmitteln und Kleidern.

Aber auch dem einfachen Volke galt seine Hirtensorge. Er besuchte die Kirchen, in denen der feierliche Gottesdienst stattfand — die Stationskirchen im weiteren Sinne —, und legte das Evangelium aus, nachdem es vom Diakon feierlich gesungen worden war. In Scharen begleitete ihn das Volk zu der Stationskirche und umstand seinen Sitz. Er saß dabei wohl vor dem Altare. Zwanzig Homilien hielt er in dieser Weise; als aber sein Magenleiden heftiger wurde und er nicht mehr öffentlich sprechen konnte, diktierte er zwanzig weitere Homilien seinem Notar Aemilian und ließ sie durch ihn beim Gottesdienst verlesen.


  1. Ep. lib. I 25, Migne P. L. LXXVII 469. ↩

  2. Ep. lib. V 48, Migne P. L. LXXVII 777. ↩

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