XXVI. Von den Exorzisten.
[Forts. von S. 61 ] Derselbe über den Exorzisten:
Ein Exorzist wird nicht geweiht, denn der Kampfpreis ist Sache des freiwilligen guten Willens und der Gnade Gottes durch Christus infolge Eingebung des Heiligen Geistes. Denn wer die Gnadengabe der Heilungen empfangen hat, wird auf dem Wege der Offenbarung von Gott bekannt gemacht, weil die in ihm wohnende Gnade allen offenbar ist. Wenn man ihn aber brauchen sollte als Bischof oder Presbyter oder Diakon, so wird er geweiht.1
-
Nach Tertullian (De idolol. c. 11) haben im Abendlande alle Christen Teufel ausgetrieben, aber schon Papst Kornelius hat die noch bestehende Weihe der Exorzisten angeordnet. Im Orient besaß nach Origenes (Contra Celsum VII, 4) nur ein Teil der Christen diese Gewalt, deren Ausübung später von der Bevollmächtigung des Bischofs abhing; die Weihe von Exorzisten ist in der griechischen Kirche niemals üblich geworden. ↩