XXXII. Vorbedingungen für Zulassung zur Taufe.
Und ich, Paulus, der geringste der Apostel, verordne euch Bischöfen und Priestern folgendes über die Kanones:
Die zum erstenmale dem Geheimnisse der Gottseligkeit sich zuwenden, sollen durch die Diakonen vor den Bischof oder die Priester geführt und um die Gründe gefragt werden, warum sie dem Worte des Herrn sich nahen; die sie vorgeführt haben, sollen ihnen Zeugnis geben, nachdem sie deren Verhältnisse genau erforscht haben. Es sollen ihre Sitten und ihr Leben untersucht werden und ob sie Sklaven sind oder Freie.
Wenn einer Sklave ist, soll er gefragt werden, welchem Herrn er gehöre; wenn sein Herr ein Gläubiger ist, soll der Herr befragt werden, ob er ihm ein gutes Zeugnis gebe. Gibt er ihm kein gutes Zeugnis, so soll er zurückgewiesen werden, bis er seinem Herrn seine Würdigkeit beweist. Ist er aber der Sklave eines Heiden, so belehre man ihn, dem Herrn zu gefallen, damit das Wort nicht gelästert werde.
Wenn er wiederum eine Ehefrau hat oder die Frau einen Mann, so sollen sie belehrt werden, sich miteinander zu begnügen, wenn sie aber ehelich nicht verbunden sind, so sollen sie lernen, nicht zu huren, sondern sich gesetzlich zu ehelichen. Wenn aber sein Herr, obgleich er ein Gläubiger ist, weiß, daß er hurt, ihm kein Weib gibt oder dem Weibe keinen Mann, so soll er ausgeschlossen werden.
Wenn einer einen Teufel hat, so soll er zwar in der Gottseligkeit unterrichtet, aber nicht in die Gemeinschaft aufgenommen werden, bevor er gereinigt ist, drängt aber der Tod, so soll er aufgenommen werden.
S. 65 Wenn einer Hurenwirt ist, so höre er auf, den Zutreiber zu machen, oder er werde zurückgewiesen. Eine Hure, die sich meldet, höre auf (zu huren), oder sie werde zurückgewiesen.
Ein Verfertiger von Götzenbildern soll, wenn er sich meldet, (sein Geschäft) aufgeben oder er werde zurückgewiesen.
Wenn aber ein Schauspieler herantritt oder eine Schauspielerin, oder ein Wagenlenker oder Schnellläufer, ein Gladiatorenmeister, ein Wettkämpfer oder ein Chorflötist oder ein Zitherspieler, oder ein Leierspieler oder ein Tänzer oder ein Wirt, so sollen sie (ihr Geschäft) aufgeben oder abgewiesen werden.
Wenn ein Soldat kommt, soll er belehrt werden, niemand unrecht zu tun, „nicht zu verleumden, mit seinem Solde zufrieden zu sein“1; läßt er sich überreden, so werde er aufgenommen, widerspricht er, so soll er abgewiesen werden.
Ein unnennbarer Lüstling, ein Weichling, ein Zauberer, ein Behexer, ein Sterndeuter, ein Wahrsager, ein Tierverzauberer, ein Landstreicher, ein Marktschreier, ein Amulettenmacher, ein Lustrator, ein Vogel- und Zeichendeuter, ein Weissager aus der Gliederschwingung, oder wer ängstlich beim Begegnen achtet auf die Fehler des Gesichts oder der Füße oder auf Vögel oder auf Wiesel oder auf Töne und sinnbildliche Worte, soll eine Zeitlang geprüft werden, denn diese Bosheit ist schwer auszumerzen. Wenn sie aufhören, sollen sie zugelassen werden, wenn sie nicht gehorchen, zurückgewiesen werden.
Die unfreie Beischläferin eines Ungläubigen, die ihm allein sich hingibt, soll aufgenommen werden; wenn sie sich aber auch mit andern ergötzt, soll sie zurückgewiesen werden.
Wenn ein Gläubiger eine unfreie Beischläferin hat, so soll er (den Konkubinat) aufgeben und sie rechtmäßig ehelichen; hat er eine freie, so soll er sie zur rechtmäßigen Ehefrau nehmen; wenn S. 66 er nicht will, so werde er zurückgewiesen (bzw. ausgeschlossen).
Wenn eine freie Christin mit einem Sklaven sich verbindet, so gebe sie das Verhältnis auf, oder sie werde zurückgewiesen.
Wer heidnischen Sitten folgt oder jüdischen Fabeln, gebe es auf, oder er werde zurückgewiesen.
Wer sich dem Theaterwahnsinn oder den Pferderennen oder den Spielkämpfen ergibt, der gebe es auf, oder er werde zurückgewiesen.
Wer Katechumene werden will, soll drei Jahre lang unterrichtet werden; wenn er sich eifrig zeigt und für die Sache gute Gesinnung hat, soll er aufgenommen werden, weil nicht die Zeit, sondern die Lebensweise entscheidet.
Wer unterrichtet, wenn er auch Laie ist, aber redefertig und wohlgesittet, sei fernerhin Lehrer; denn „alle werden von Gott gelehrt sein“2.
Jeder Christ und jede Christin sollen morgens nach dem Aufstehen vom Schlafe, bevor sie die Arbeit beginnen, sich waschen und beten; wenn aber irgend ein Unterricht in der Lehre stattfindet, so sollen sie das Wort der Gottseligkeit der Arbeit vorziehen. Ein gläubiger Mann oder eine gläubige Frau soll sich gütig gegen ihre Hausgenossen verhalten, wie wir im vorausgehenden festgesetzt und in den Briefen gelehrt haben3.