17. Kap. Die in einer Schrift Justins erwähnten Märtyrer.
Justin gedenkt in seiner ersten Apologie1 noch vor seinem Kampfe einiger Personen, welche vor ihm den Martertod erlitten hatten. Auch diese Berichte seines Buches sind von Nutzen. Er schreibt2 „Eine Frau lebte in Gemeinschaft mit einem ausschweifenden Manne. Auch sie selbst hatte früher ausschweifend gelebt. Nachdem sie aber die Lehre Christi kennengelernt hatte, beherrschte sie sich und suchte auch ihren Mann zu einem enthaltsamen Leben zu bewegen, indem sie ihm Christi Lehren mitteilte und ihm erzählte, daß die, welche nicht enthaltsam und vernunftgemäß leben, in ewigem Feuer S. 187 bestraft würden. Er aber setzte sein ausschweifendes Leben fort und entfremdete sich dadurch seine Gattin. Da die Frau es für sündhaft hielt, noch weiter mit einem Manne ehelich zu verkehren, der wider das Naturgesetz und wider das Recht seine Sinnlichkeit auf jede Weise zu befriedigen suchte, wollte sie sich von ihm trennen. Weil aber ihre Angehörigen dies nicht gerne sahen und ihr noch weiter auszuhalten rieten mit dem Bemerken, der Mann würde sich einmal in gehoffter Weise bessern, bezwang sie sich und blieb. Als aber ihr Mann nach Alexandrien gereist war und die Nachricht einlief, er treibe es noch schlimmer, gab sie, um nicht durch das Verbleiben in der Ehe und durch die Gemeinschaftlichkeit von Tisch und Bett an seinen Lastern und Sünden teilzuhaben, den bei euch üblichen sog. Scheidebrief und trennte sich. Ihr sauberer Gatte jedoch, der sich hätte freuen sollen, daß sie sich von all den Sünden, in die sie sich ehedem leichtsinnig mit Dienern und Söldlingen bei fröhlichen Gelagen und anderem Unfug eingelassen hatte, lossagte und auch ihn selbst zu bewegen suchte, davon abzulassen, erhob gegen sie, weil sie sich wider seinen Willen von ihm getrennt hatte, die Anklage, sie sei Christin. Diese nun reichte bei dir, dem Kaiser, eine Bittschrift ein, worin sie bat, ihr zu gestatten, daß sie zunächst ihre häuslichen Angelegenheiten in Ordnung bringe, und daß sie sich erst nach deren Regelung der Anklage gegenüber verteidige. Du bist auf ihre Bitte eingegangen. Ihr ehemaliger Gatte wandte sich nunmehr, da er ihr jetzt nichts mehr anhaben konnte, gegen einen gewissen Ptolemäus, welcher, da er jene in der christlichen Lehre unterrichtet hatte, von Urbikus vorgeladen wurde,3 und zwar auf folgende Weise: Einen ihm befreundeten Hauptmann (der Ptolemäus gefangen S. 188 nehmen ließ) überredete er, ihn zu verhaften und ihn nur das eine zu fragen, ob er Christ sei. Als Ptolemäus, der die Wahrheit liebte und von Lug und Trug nichts wissen wollte, sich als Christ bekannte, befahl der Hauptmann, ihn in den Kerker zu werfen, wo er ihn lange Zeit mißhandeln ließ. Als der Mann schließlich dem Urbikus vorgeführt wurde, erging an ihn wiederum nur die eine Frage, ob er Christ sei. Und wiederum bekannte er sich im Bewußtsein, daß er das Gute der Lehre Christi verdanke, zur Schule der göttlichen Religion. Entweder leugnet nämlich jemand etwas, weil er eine Sache verwirft, oder er geht einem Bekenntnisse aus dem Wege, weil er das Bewußtsein hat, einer Sache nicht würdig zu sein und sie nicht zu verstehen. Bei einem wahren Christen trifft weder das eine noch das andere zu. Als Urbikus befahl, ihn (zur Hinrichtung) abzuführen, da wandte sich ein gewisser Lucius, ebenfalls ein Christ, in der Erkenntnis, daß das Urteil ganz unvernünftig sei, an ihn mit den Worten: ‚Warum hast du diesen Mann, der doch kein Ehebrecher, kein ausschweifender Mensch, kein Mörder, kein Dieb, kein Räuber ist, überhaupt keiner bösen Tat überführt werden konnte, sich aber als Christ bekannt hat, bestrafen lassen? Dein Urteil, Urbikus, macht dem Kaiser Pius und dem philosophisch geschulten Sohne des Kaisers und dem heiligen Senate keine Ehre.’ Des Urbikus eine Antwort war, daß er auch zu Lucius sagte: ,Auch du scheinst mir so einer zu sein.’ Als Lucius es bejahte, ließ Urbikus auch ihn (zur Hinrichtung) abführen. Lucius dankte ihm dafür offen und bemerkte, er sei von diesen schlimmen Herrschern befreit und gehe zu Gott, dem guten Vater und König. Auch noch ein dritter, der hinzukam, wurde verurteilt.“
An diesen Bericht fügt Justin ganz entsprechend die oben4 erwähnten Worte: „Auch ich erwarte von einem der Genannten verfolgt zu werden. …“ S. 189
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Der folgende Bericht steht in der sog. „Zweiten Apologie“ Justins. Vgl. unten IV 18. ↩
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Apol. II 2. ↩
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Der griechische Text hat: ἐκολάσατο. Mit Rauschen (Biblioth. d. Kirchenväter2 12: Justin, S. 87) lese ich: ἐκαλέσατο; Vgl. E. Th. Klette, „Der Prozeß und die Acta S. Apollonii“ (Leipzig 1897) S. 101. ↩
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IV 16 (S. 184—185). ↩