14.
Diese Lehren (des Gesetzes) sind gegen die ungläubigen Samariter gerichtet. Uns, die wir glauben, gelten die Prophetenworte. Nun aber glauben auch einige, welche die Propheten annehmen, nicht an die Worte der Schrift und zitieren gegen uns die Worte: „Nicht werden die Gottlosen zum Gerichte aufstehen“1, und: „Wenn der Mensch in die Unterwelt hinabgestiegen ist, steigt er nimmermehr herauf“2, und: „Nicht werden die Toten dich loben, o Herr“3. Sie mißbrauchen herrliche Schriftstellen. Nebenbei, soweit es jetzt möglich ist, wollen wir uns mit diesen abgeben!
Wenn es heißt: „Nicht werden die Gottlosen zum Gerichte aufstehen“, so will gesagt sein: Nicht zum S. 346 Gerichte, sondern zur Verdammung werden sie aufstehen4. Gott braucht nämlich nicht erst lange zu untersuchen, sondern in demselben Augenblick, da die Gottlosen aufstehen, werden sie schon bestraft. Wenn es ferner heißt: „Nicht werden die Toten dich loben, o Herr“, so will das heißen: da für Buße und Sündennachlaß in diesem Leben nur bestimmte Frist gegeben wird, werden diejenigen, welche diese Frist ausnützen, „dich loben“, während diejenigen, welche in Sünden gestorben sind, nach ihrem Tode, da sie nichts Gutes empfangen, nicht loben, sondern nur weinen werden. Wer Dank sagen kann, wird loben; wer gezüchtigt wird, wird weinen. Die Gerechten werden also dereinst loben; die aber in Sünden gestorben sind, werden keine Zeit mehr haben, ihre Sünden zu bekennen.