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Kirchengeschichte (BKV)
18. Der Freimut des Bischofs Ambrosius und die Frömmigkeit des Kaisers
Von diesem jammervollen Vorgang erfuhr auch Ambrosius, jener berühmte Mann, den ich schon öfter erwähnt habe1. Als nun der Kaiser nach Mailand kam und seiner Gewohnheit gemäß das Haus Gottes besuchen wollte, trat ihm Ambrosius vor der Türe entgegen und verwehrte ihm den Eintritt in die Vorhalle mit den Worten: „Du scheinst, o Kaiser, die Größe der Blutschuld, S. 292 die du auf dich geladen, nicht einzusehen und selbst nachdem der Zorn verraucht ist, hat die Vernunft den begangenen Frevel noch nicht erkannt. Die kaiserliche Gewalt läßt ja wohl die Erkenntnis der Sündhaftigkeit nicht aufkommen, im Gegenteil, die Macht steht der vernünftigen Überlegung im Wege. Man muß deshalb auf die Natur sehen, auf ihre Sterblichkeit und Vergänglichkeit und auf den Staub der Vorfahren, aus dem wir geworden sind und zu dem wir zurückkehren, und darf sich nicht vom Glanz des Purpurs blenden lassen und die Schwäche des darunter verborgenen Körpers vergessen. Du herrschest, o Kaiser, über Menschen von gleicher Natur, ja über deine Mitknechte; denn einer ist der Herr und Kaiser über alle, der Schöpfer aller Dinge. Mit welchen Augen wirst du nun den Tempel des gemeinsamen Herrn ansehen? Mit welchen Füßen jenen heiligen Boden betreten? Wie wirst du deine Hände ausstrecken, die noch träufeln von dem ungerecht vergossenen Blute? Wie wirst du mit solchen Händen den allerheiligsten Leib des Herrn empfangen? Wie wirst du das kostbare Blut deinem Munde zuführen, der mit seinem zornmütigen Befehl so viel unschuldiges Blut vergossen hat? Kehre also um und versuche nicht durch weitere Sünden die erste zu vergrößern, sondern übernimm das Band (der Buße), mit dem auch Gott, der Herr aller Dinge, von oben her dich gebunden wissen will. Dieses Band ist heilsam und verschafft dir wieder die Gesundheit2.”
Diesen Worten fügte sich der Kaiser — denn auferzogen in den göttlichen Lehren wußte er genau, was den Priestern und was den Königen zusteht — und S. 293 kehrte seufzend und weinend in seinen Palast zurück. Nach längerer Zeit, es waren acht Monate verflossen, kehrte das Fest der Geburt unseres Erlösers wieder. Der Kaiser aber saß jammernd in seinem Palast und vergoß Ströme von Tränen. Als dieses Rufinus sah, der damals Hausminister war und als vertrautester Günstling freier reden durfte, näherte er sich dem Kaiser und fragte ihn um die Ursache seiner Tränen. Da seufzte dieser in bitterem Schmerze auf, brach in noch heftigere Tränen aus und sprach: „Du scherzest, Rufinus, denn du empfindest mein Leid nicht. Ich aber seufze und jammere über mein Unglück, wenn ich bedenke, daß den Sklaven und Bettlern der Tempel Gottes offen steht, daß sie frei und ungehindert eintreten und zu ihrem Herrn beten können, mir aber ist derselbe unzugänglich und dazu ist mir auch noch der Himmel verschlossen. Ich gedenke nämlich der Worte des Herrn, die ganz deutlich sprechen: 'Wen ihr auf Erden binden werdet, der wird auch im Himmel gebunden sein'.” Da entgegnete dieser: „Wenn es dir gut scheint, will ich eilends hingehen und den Bischof mit inständigen Bitten bewegen, deine Bande zu lösen.” „Er wird sich nicht bereden lassen,” erwiderte der Kaiser, „ich kenne die Unbestechlichkeit des Urteils des Ambrosius; aus Rücksicht auf die kaiserliche Macht wird er niemals das göttliche Gesetz übertreten.”
Als aber Rufinus noch weiter in den Kaiser drang und ihm versprach, den Ambrosius zu überreden, befahl ihm derselbe, ehestens hinzugehen. Ja er selbst folgte, von trügerischen Hoffnungen getragen und auf die Versprechungen des Rufinus vertrauend, in Bälde nach. Kaum aber hatte der heilige Ambrosius den Rufinus erblickt, als er ihm zurief: „Du wetteiferst an Unverschämtheit mit den Hunden, o Rufinus. Denn obschon du als Ratgeber ein so entsetzliches Blutbad angerichtet und so grausam gegen das Ebenbild Gottes gewütet hast, hast du doch alle Scham von deiner Stirne verscheucht und zeigst weder Erröten noch Furcht.” Als darauf Rufinus zu bitten anfing und erklärte, daß auch der Kaiser kommen werde, da ward der heilige Ambrosius von den Flammen des göttlichen Eifers erfaßt und S. 294 entgegnete: „Ich sage es dir im voraus, o Rufinus, daß ich ihn hindern werde, die heiligen Schwellen zu betreten. Wenn er dann seine Herrschaft in Tyrannei verwandelt, werde auch ich mit Freuden den Todesstreich entgegennehmen.” Als Rufinus solche Sprache vernahm, ließ er dem Kaiser durch einen Boten die Absicht des Bischofs melden und empfahl ihm, zu Hause zu bleiben.
Der Kaiser befand sich mitten auf dem Markte, als ihm diese Nachricht zukam. Er sprach: „Ich will doch hingehen und die gebührende Behandlung auf mich nehmen.” Als er aber zum heiligen Gebäude kam, wagte er es nicht, in den Tempel Gottes einzutreten, sondern begab sich zum Bischof, der im Begrüßungsraum3 saß, und bat ihn flehentlich, seine Bande zu lösen. Dieser nannte jedoch sein Hieherkommen widerrechtlich und erklärte, Theodosius frevle gegen Gott und trete seine Gesetze mit Füßen. Darauf erwiderte der Kaiser: „Ich will mich nicht über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen und verlange nicht, gesetzwidrig das Heiligtum zu betreten, sondern ich bitte dich, meine Fesseln zu lösen, der Barmherzigkeit unseres gemeinsamen Herrn zu gedenken und mir die Türe nicht zu verschließen, welche der Herr allen reuigen Büßern geöffnet hat.” Der Bischof entgegnete: „Welche Reue hast du denn schon gezeigt nach so großer Missetat? Welche Heilmittel hast du angewendet bei so schwer zu heilenden Wunden?” Darauf antwortete der Kaiser: „Deine Sache ist es, die Heilmittel anzugeben und zu bereiten, meine Aufgabe wird es sein, die dargebotenen Heilmittel entgegenzunehmen.” Da sprach der heilige Ambrosius: „Da du dem Zorn das Gericht überlässest und da nicht die Vernunft, sondern der Zorn das Urteil fällt, so erlasse ein Gesetz, welches die Urteile des Zornes für kraftlos und ungültig erklärt. Dreißig Tage lang sollen die auf Tod oder Ächtung mit Vermögenseinziehung lautenden Erkenntnisse auf dem Papiere bleiben und die Prüfung der S. 295 Vernunft abwarten. Nach Ablauf dieser Tage sollen diejenigen, welche das Urteil aufgesetzt haben, den Strafbefehl wieder vorzeigen, und erst dann, nachdem inzwischen der Zorn sich gelegt hat, soll die Vernunft für sich allein richten und das Urteil prüfen und sehen, ob es gerecht oder ungerecht ist. Wenn sie es ungerecht findet, wird sie das Schriftstück selbstverständlich zerreißen, wenn aber gerecht, wird sie es bestätigen, und die Zahl der Tage wird den richtigen Urteilen nicht schaden.” Der Kaiser nahm diesen Vorschlag an, hielt ihn für sehr gut und gab den Befehl, das Gesetz sogleich abzufassen, und bestätigte es durch eigenhändige Unterschrift. Hierauf löste der heilige Ambrosius das Band.
Erst jetzt wagte der überaus gläubige Kaiser den heiligen Tempel zu betreten, und er flehte nicht etwa stehend zum Herrn, auch nicht kniend, sondern hingestreckt auf dem Boden liegend brach er in die Worte Davids aus: „Es klebet meine Seele am Boden, gib mir Leben nach deinem Worte4!” Er raufte sich mit seinen Händen die Haare aus, schlug an seine Stirne, benetzte den Boden mit seinen Tränen und bat um Verzeihung. Als der Augenblick gekommen war, die Opfergaben zum heiligen Tisch zu bringen, erhob er sich und begab sich unter gleichen Tränen in das Presbyterium. Nach der Opferung blieb er, wie er gewohnt war, drinnen in der Nähe der Schranken. Allein der große Ambrosius schwieg auch hier wieder nicht, sondern belehrte ihn über den Unterschied der Räumlichkeiten. Zuerst fragte er ihn, ob er etwas wünsche; und als der Kaiser antwortete, er erwarte die Teilnahme an den heiligen Geheimnissen, ließ er ihm durch den Archidiakon sagen: „Der innere Raum, o Kaiser, ist nur für die Priester zugänglich, für alle anderen aber unzugänglich und unberührbar. Gehe also hinaus und bleibe draußen stehen wie die übrigen; der Purpur macht Kaiser, aber keine Priester.” Auch diese Belehrung nahm der überaus gläubige Kaiser wohlwollend auf und ließ ihm zurücksagen, daß er nicht aus Anmaßung innerhalb der Schranken geblieben sei, sondern weil er diese Sitte in S. 296 Konstantinopel so gelernt habe, „Übrigens”, sagte er, „schulde ich auch für diese Zurechtweisung meinen Dank.” In einem so großen und herrlichen Tugendglanze strahlte der Bischof wie auch der Kaiser. Ich bewundere beide, den einen wegen seines Freimutes, den anderen wegen seiner Nachgiebigkeit; den einen wegen der Glut seines Eifers, den anderen wegen der Reinheit seines Glaubens.
Der Kaiser aber beobachtete die Gesetze der Frömmigkeit, die er von dem großen Bischof gelernt hatte, auch nach seiner Rückkehr nach Konstantinopel. Als ihn nämlich wieder ein Fest des Herrn in den Tempel Gottes führte, ging er, nachdem er die Opfergaben zum heiligen Tische gebracht hatte, sofort wieder aus dem Presbyterium heraus. Da ihn nun der Vorsteher der Kirche — es war dieses damals Nektarius — fragte: „Warum bist du nicht herinnen geblieben?”, da antwortete er verdrießlich: „Nur mit Mühe habe ich den Unterschied zwischen einem Kaiser und einem Priester kennen gelernt, denn nur mit Mühe fand ich einen Lehrer der Wahrheit. Ich kenne nur einen Bischof, der es verdient, so zu heißen, Ambrosius.” — So viel Nutzen bringt die Zurechtweisung, wenn sie von einem durch Tugend ausgezeichneten Manne erteilt wird.
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S. oben IV 7, S. 210 f.; IV 30, S. 256; V 13, S. 287 f. ↩
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Diese Darstellung Theodorets von der Zurückweisung des blutbefleckten Kaisers am Portal der Mailänder-Basilika gehört allem Anschein nach in das Reich der Legende. Ambrosius verlangte von dem Kaiser allerdings Leistung der Kirchenbuße und drohte ihm brieflich mit Einstellung des Gottesdienstes, wenn der Kaiser etwa unbußfertig in der Kirche erscheinen sollte, aber der von Theodoret geschilderte Vorgang vor der Kirchentüre hat nicht stattgefunden. Vgl. Hugo Koch im Hist. Jahrb. der Görres-Gesellschaft 28 (1907), 257—77. Weitere Literatur hier und bei Bardenhewer, Gesch. d. altk. Literatur III, 501. ↩
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ὁ ἀσπαστικὸς οἶκοσ [ho aspastikos oikos] = salutatorium seu secretarium ecclesiae, in quo episcopus cum presbyteris sedens a fidelibus, qui ad ecclesiam accedebant, salutari consueverat, also eine Art Sakristei. Valesius in annotationibus ad Hist. eccl. Theodoriti (ed. Mogunt. 1679) p. 46. ↩
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Ps. 118, 25 [Ps. 119, 25]. ↩
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The Ecclesiastical History of Theodoret (CCEL)
Chapter XXXV. Of Alexander, bishop of Antioch.
At this time the see of Alexandria was held by Cyril, 1 brother’s son to Theophilus whom he succeeded; at the same time Jeru P. 155 salem was occupied by John 2 in succession to Cyril whom we have formerly mentioned. The Antiochenes were under the care of Alexander 3 whose life and conversation were of a piece with his episcopate. Before his consecration he passed his time in ascetic training and in hard bodily exercise. He was known as a noble champion, teaching by word and confirming the word by deed. His predecessor was Porphyrius who guided that church after Flavianus, and left behind him many memorials of his loving character. 4 He was also distinguished by intellectual power. The holy Alexander was specially rich in self discipline and philosophy; his life was one of poverty and self denial; his eloquence was copious and his other gifts were innumerable; by his advice and exhortation, the following of the great Eustathius which Paulinus, and after him Evagrius, had not permitted to be restored, was united to the rest of the body, and a festival was celebrated the like of which none had ever seen before. The bishop gathered all the faithful together, both clergy and laity, and marched with them to the assembly. The procession was accompanied by musicians; one hymn was sung by all in harmony, and thus he and his company went in procession from the western postern to the great church, filling the whole forum with people, and constituting a stream of thinking living beings like the Orontes in its course.
When this was seen by the Jews, by the victims of the Arian plague, and by the insignificant remnant of Pagans, they set up a groaning and wailing, and were distressed at seeing the rest of the rivers discharging their waters into the Church. By Alexander the name of the great John was first inscribed in the records 5 of the Church.
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Cyril occupied the Episcopal throne of Alexandria from 412 to 444. Theodoretus could not be expected to allude to the withdrawal of the Roman legions from Britain in 401, or the release of Britoins from their allegiance by Honorius in 410. The sack of Rome by the Goths in the latter year might have however claimed a passing notice. ↩
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Of the five Johns more or less well known as bishop of Jerusalem this was the second—from 386 to 417. He is chiefly known to us from the severe criticisms of Jerome. ↩
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Bp. from 413 to 421. ↩
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Palladius (Dial. 143 et Seqq.) describes Porphyrius as a monster of frivolity, iniquity, and bitterness. It is interesting to hear both sides. ↩
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Theodoret here uses the word δίπτυχον. Other words in use were ἱεραὶ, δέλτοι and κατάλογοι. The names engraved on these tablets were recited during the celebration of the Holy Eucharist. e.g. at Carthage in 411 we find it said of Cæcilianus: “In ecclesia sumus in qua episcopatum gessit et diem obiit. Ejus nomen ad altare recitamus ejus memoriæ communicamus tanquam memoriæ fratris.” (Dict. Christ. Ant. i. 561. Labbe ii. 1490.) Names were sometimes erased from unworthy motives. A survival of the use obtains in the English Church in the Prayer for the Church Militant, and more specifically in the recitation of names in the Bidding Prayer. ↩