6. Cap. Der freie Wille des Menschen in seinem Verhalten gegen Gut und Böse.
Aus Obigem ist bereits zu entnehmen, dass wir das Vermögen des freien Willens des Menschen nur in der Absicht feststellen, damit, was ihm zustösst, nicht Gott, sondern ihm selbst schuld gegeben werden müsse. Damit man nun nicht bereits an dieser Stelle den Einwand erhebe, Gott hätte diese Einrichtung nicht treffen dürfen, wenn die Freiheit S. 179 und Selbstbestimmung verderblich wirken würde, so will ich erst den Satz verteidigen: Gott musste diese Einrichtung treffen, um damit desto fester die Überzeugung zu begründen, die Einrichtung sei wirklich getroffen und Gottes würdig, indem die Ursache, warum die Einrichtung getroffen wurde, sich als die überwiegende herausstellt. Die Güte Gottes und die Vernünftigkeit jener Einrichtung, die bei unserm Gott stets zusammentreffen, werden auch für diese Einrichtung sprechen. Denn Vernünftigkeit ohne Güte ist keine, und Güte ohne Vernünftigkeit ist auch keine; es sei denn etwa bei dem, wie wir gesehen haben, unvernünftig guten Gotte Marcions.
Gott sollte erkannt werden; das war gut und vernünftig. Es sollte irgend ein geeignetes Wesen geben, das Gott zu erkennen imstande wäre. Was konnte nun dafür Geeigneteres in Aussicht genommen werden, als ein Bild und ein Gleichnis Gottes? Auch dies ist ohne Zweifel gut und vernünftig. Es musste also ein mit freiem Willen und Selbstbestimmung begabtes Bild und Gleichnis geschaffen werden, an welchem eben dieses als das Ebenbildliche und Gleichende angesehen wurde, nämlich die Freiheit des Wollens und Könnens.
Zu diesem Ende wurde dem Menschen eben die Substanz gegeben, welche jenem Zustande entspricht, der Anhauch Gottes, der ja auch frei ist und sich selbst bestimmt. Aber auch in anderer Hinsicht, was hätte es geheissen, wenn der Mensch, der Herr der ganzen Welt, nicht an erster Stelle auch die Herrschaft und den Besitz seiner eigenen Seele gehabt hätte? Herr über andere Dinge, wäre er in Hinsicht auf sich selbst ein Sklave?! Man hat also sowohl die Güte Gottes anzuerkennen wegen seiner Entschliessungen, als auch seine Weisheit wegen der Durchführung derselben. Jetzt soll bloss die Güte allein in Betracht gezogen werden, die dem Menschen ein so grosses Gut gewährt hat wie die Freiheit des Willens, die Weisheit aber wird Verdienste für sich in Anspruch nehmen bei Durchführung derselben.
Gut von Natur aus ist nur Gott allein. Denn wer das, was er ist, besitzt, ohne dass es einen Anfang gehabt hätte, der besitzt es nicht infolge einer getroffenen Einrichtung, sondern von Natur aus. Der Mensch aber, der alles, was er ist, einer Einrichtung verdankt und einmal einen Anfang genommen hat, erhält mit seinem Ursprung auch Wesensform und ist darum nicht infolge seiner Natur zum Guten veranlagt, sondern infolge einer Einrichtung. Das Gutsein ist nicht etwas ihm Zugehöriges, weil er nicht durch seine Naturanlage ein guter ist, sondern durch eine Veranstaltung, und er ist es entsprechend seinem guten Veranstalter, d. h. dem Schöpfer des Guten.
Damit also der Mensch das Gute, welches ihm von Gott zur Verfügung gestellt ist, nun auch als sein eigenes besitze, und damit es S. 180 dann des Menschen Eigentum und sozusagen seine Natur werde, ist ihm von der ersten Einrichtung her die Freiheit und das Willensvermögen gleichsam als Zünglein an der Wage für das ihm von Gott anheimgegebene Gute mitgegeben worden. Sie sollten bewirken, dass das Gute als etwas ihm Zugehörendes nun vom Menschen aus freien Stücken geübt werde. Denn so verlangte es das Wesen des Guten, das freiwillig zu üben ist, nämlich infolge der Freiheit der Entscheidung, welche der uranfänglichen Einrichtung zuneigt, ohne ihr aber sklavisch untergeben zu sein. So sollte der Mensch also in der Weise als ein guter dastehen, wenn er sich, entsprechend zwar seiner Uranlage, aber doch kraft eigenen Willens als ein guter zeigen würde, gleichsam als wäre das Gute Eigentum seiner Natur. Ebenso sollte er auch gegen das Böse, — auch daran dachte Gott natürlich — als der stärkere auftreten, nämlich als freies Wesen und als sein eigener Herr. Denn wenn er dieses Rechtes entbehrte, so dass er sogar das Gute mit Notwendigkeit ohne seinen Willen vollbracht hätte, so wäre er auch dem Bösen völlig preisgegeben in knechtischer Schwäche, und dem Bösen gegenüber ebenso ein Sklave gewesen wie dem Guten gegenüber.
Also die Freiheit der Selbstbestimmung ist ihm vollständig nach beiden Richtungen hin zugestanden, so dass er als sein eigener Herr mit Festigkeit auftreten konnte sowohl in freiwilliger Beobachtung des Guten als in freiwilliger Vermeidung des Bösen, weil der auch in anderer Hinsicht unter das Gesetz Gottes gestellte Mensch dies letztere als ein gerechtes rechtfertigen musste, und das thut er vermittelst der Verdienste seiner Selbstbestimmung, d. h. der freien. Hingegen würde weder der für das Böse noch der für das Gute ihm dargewogene Lohn ein gerechter sein, wenn er gut oder böse wäre aus Notwendigkeit und nicht aus freiem Willen. Zu diesem Zweck ist auch das Gesetz gegeben worden; es schliesst die Freiheit nicht aus, sondern dient zum Beweise derselben, indem entweder aus freien Stücken Gehorsam dagegen geübt oder aus freien Stücken die Übertretung begangen wird. So liegt in beiden Fällen die Freiheit des Willens am Tage.
Wenn man also findet, dass sich in der Verleihung der Freiheit an den Menschen die göttliche Weisheit und Güte bethätige, so darf man die ursprüngliche Definition von Güte und Weisheit, die vor jeder Verhandlung festzustellen ist, nicht wieder aufgeben und hinterher nicht den Ereignissen zu gefallen das Präjudiz aufstellen: Gott hätte nicht so handeln dürfen, weil der Ausgang ein anderer geworden ist, als Gott geziemt, sondern man muss, nachdem man geprüft und erkannt, dass er es so machen musste, mit Aufrechterhaltung des als richtig Erkannten, die weiteren Forschungen anstellen. Sonst kann man leicht an dem Sturze des Menschen sofort Anstoss nehmen und, bevor man des letztern Beschaffenheit untersucht S. 181 hat, das Geschehene dem Urheber schuld geben, indem man die Gründe, die der Urheber hatte, nicht geprüft hat. So erkennt man einerseits die Güte Gottes von Anbeginn seiner Werke an, und dies verschafft uns die Überzeugung, dass nichts Böses von Gott kommen konnte; andererseits wird die geprüfte Freiheit des Menschen sich gern dessen schuldig bekennen, was sie selber begangen hat.