2. Nachlaß von einem Viertel der Steuer.
Wie sehr er sich bestrebte, auch allen Menschen das Leben angenehm zu gestalten, kann man zum Beispiel aus einer Tat ersehen, die sehr gemeinnützig war, allen zugute kam und noch jetzt im Andenken fortlebt. Von den jährlichen Grundsteuern nahm er den vierten Teil und schenkte ihn den Grundherren, so daß die Grundbesitzer, wenn man den jährlichen Abzug berechnet, in jedem vierten Jahre steuerfrei waren. Dies wurde S. 149durch ein Gesetz bekräftigt und bekam auch für die Folgezeit, nicht bloß für die damaligen Untertanen Geltung, so daß dadurch ihren Kindern und deren Nachkommen die Herrschaft des Kaisers unvergeßlich geworden ist und ewig währt.