34. Es wird befreit, wer in Wollspinnereien geschickt worden ist oder aus dem Stande der Freiheit in die Sklaverei gegeben wurde.
„Es sollen auch diejenigen, die des Vorzugs ihrer edlen Abkunft mit Gewalt beraubt, ein derartiges richterliches Erkenntnis über sich ergehen lassen mußten, S. 71daß sie in Wollspinnereien oder Leinenwebereien verwiesen wurden und dort eine ungewohnte und elende Arbeit zu verrichten hatten oder als Sklaven des Fiskus angesehen wurden, ohne daß ihnen der frühere Vorrang ihrer Geburt etwas genützt hätte: diese sollen der Ehren, die sie früher genossen, und der herrlichen Gaben der Freiheit sich freuen, ihren gewohnten Rang wieder einnehmen und fürder in aller Freude leben.
„Wer sodann, ohne Zweifel infolge ungerechten und unmenschlichen Unverstandes, die Knechtschaft gegen die Freiheit eingetauscht hat und oft über die ungewohnten Dienste klagen und gleichsam sehen mußte, daß er plötzlich aus einem Freien ein Sklave geworden sei, der soll kraft unseres Erlasses seine frühere Freiheit wieder erlangen, sich seinen Eltern wiederschenken und Beschäftigungen obliegen, wie sie einem freien Manne zustehen, der seiner unwürdigen Dienstleistungen aber, die er vordem hatte auf sich nehmen müssen, gar nicht mehr gedenken.