29.
Es sollen zwar alle Menschen in gleicher Weise geliebt werden; da man aber nicht jedermann nützen kann, so muß man vornehmlich für jene Sorge tragen, die einem durch die Verhältnisse des Ortes, der Zeit oder irgendwelcher anderer Umstände gleichsam schon durch das Los näher verbunden sind. Wenn du z. B. von deinem Überfluß etwas an einen Dürftigen mit teilen sollst und du könntest es, falls dir zwei gleich bedürftige und gleich nahestehende Menschen begegneten, nicht beiden geben, so wäre es am gerechtesten, durch das Los den Empfänger einer Gabe zu bestimmen, die nicht beiden zugleich mitgeteilt werden kann. So hat man unter den Menschen, denen man nicht insgesamt helfen kann, die Innigkeit des gegenseitigen augenblicklichen Verbandes für die Entscheidung des Loses zu halten.