93.
Aber weder der erste Tod, wo die Seele ihren Leib verlassen muß, noch der zweite Tod, wo die Seele ihren verdammten Leib nicht mehr verlassen darf, wäre über den Menschen gekommen, wenn niemand gesündigt hätte. Am gelindesten wird sicher die Strafe derer sein, die der Erbsünde keine andere Sünde mehr hinzugefügt haben; für die anderen aber, die auch noch persönliche Sünden dazu begangen haben, wird die Verdammnis in der anderen Welt um so erträglicher sein, je geringer ihre Sündhaftigkeit hienieden gewesen ist.