8. Die Taufe ist die unumgängliche Voraussetzung für jede Sündenvergebung.
Auf drei Arten werden also in der Kirche die Sünden nachgelassen, in der Taufe, im Gebete und in der größern Verdemüthigung der Buße.1 Gott vergibt aber die Sünden nur den Getauften. Die Sünden, die er zuerst vergibt, läßt er nur den Getauften nach. Wann? In der Taufe. Die Sünden, welche nachher den Betern und Büßern, die Verzeihung erlangen, nachgelassen werden, werden nur Getauften vergeben. Denn wie sagen die noch nicht Getauf-ten:2 „Vater unser“? So lange sie noch Katechumenen sind, sind alle Sünden über ihnen. Wenn das von den Katechumenen gilt, wie viel mehr von den Heiden und den Häretikern! Wir geben aber den Häretikern keine neue Taufe. Warum? Weil sie die Taufe schon haben. Wie der Ausreisser sein Merkmal3 hat, so haben sie die Taufe; sie ist nur Ursache der Verdammung, nicht Mittel zur Er- S. 373 langung der Krone. Wenn aber ein Ausreisser sich bessert und wieder anfängt zu dienen, so wagt es Niemand, sein Merkmal zu ändern.
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Wir zogen die Leseart „in humilitate majore poenitentiae“ der andern „majoris poenitentiae“ vor; kann ja doch auch das Gebet als Verdemüthigung aufgefaßt werden, wie der Zöllner im Evangelium beweist. Die griechischen Väter unterscheiden allerdings eine μετάνοια μεγάλη (ihr entspricht die Prostration) und μετάνοια μιρκά (ihr entspricht die Inclination). ↩
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Die Gotteskindschaft wird erst in der Taufe verliehen, und das christliche Alterthum kennt Gott wohl als Schöpfer, aber nicht als Vater aller Menschen. Das Vater unser durften daher nur die Getauften beten, nach den griechischen Liturgien sogleich nach der Taufe. Dagegen scheint Petrus Chrysologus schon den Katechumenen das Recht einzuräumen, das Vater unser zu beten. Mayer S. 105. ↩
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Wie es scheint, wurde den Soldaten damals ein Kennzeichen (charakter) eingeprägt, das etwa die Legion oder Abtheilung bezeichnet, der er zugetheilt war. Meine Vermuthung dürfte im Hinblick auf das Miethtruppenwesen der damaligen Zeit berechtiget sein, obgleich ich wegen Mangels der bezüglichen Literatur keine Autorität oder Beweise anzugeben vermag. ↩