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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
10. Buch

15. Die heiligen Engel im Dienste der Vorsehung Gottes.

In der Weise also hat es der göttlichen Vorsehung gefallen, der Zeiten Lauf zu ordnen, daß, wie ich erwähnt habe und in der Apostelgeschichte1 zu lesen ist, auf Engelsanordnung das Gesetz über die Verehrung des einen wahren Gottes gegeben wurde, wobei auch die Person Gottes selbst, zwar nicht ihrem Wesen nach, das sterblichen Augen immerdar unsichtbar bleibt, doch aber in gewissen Anzeichen mittels der dem Schöpfer unterworfenen Kreatur sichtbar erscheinen und mit der Stimme menschlicher Sprache Silbe für Silbe mit dem hierfür nötigen Zeitaufwand sprechen sollte, er, der in eigener Wesenheit nicht körperlich, sondern geistig, nicht vernehmbar, sondern nur dem Geist erfaßbar, nicht mit Zeitaufwand, sondern sozusagen ewig weder anfängt zu sprechen noch aufhört; vollkommener — mit dem Ohre des Geistes eben, nicht mit dem leiblichen — vernehmen das bei ihm seine Diener und Boten, die seine unwandelbare Wahrheit als unsterblich Selige genießen; und was sie da auf unaussprechliche Weise vernehmen und übernehmen zur Ausführung und Überbringung bis herab in die Sphäre des Sichtbaren und Sinnfälligen, das vollziehen sie unverweilt und ohne Schwierigkeit. Dieses Gesetz aber ward gegeben nach der Zeitenfolge, die zunächst, wie gesagt, irdische Verheißungen bringen sollte, deren Sinn jedoch auf die ewigen hinwies, welche nun mit sichtbaren Geheimnissen von vielen verehrt, aber nur von wenigen erfaßt wurden. Jedoch die Band 16, S. 541Verehrung des einen Gottes wird hier durch offenkundigste Bezeugung in Worten und in Geschehnissen zur Pflicht gemacht, und diese Bezeugung geht nicht etwa von einem aus der Menge aus, sondern von dem, der Himmel und Erde und jede Seele und jeden Geist, der nicht ist, was Er ist, erschaffen hat. Denn Schöpfer ist er allein, und alle andern Geister sind erschaffen, und damit sie existieren und sich so befinden, wie sich's gehört, bedürfen sie dessen, der sie erschaffen hat.


  1. Apg. 7, 53. ↩

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