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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
12. Buch

8. Verkehrte Liebe ist es, durch die der Wille vom unwandelbaren Gut zu einem wandelbaren abfällt.

Das weiß ich: Gottes Natur kann nie und nirgends und in keiner Hinsicht wanken, wanken aber kann das, was aus nichts erschaffen ist. In je höherem Sinne indes das Erschaffene ist und Gutes tut (denn so wirkt es etwas), hat es positive oder Wirkursachen; sofern es aber wankt und infolge dessen Böses tut (denn so wirkt es Nichtiges), hat es negative Ursachen. Und ebenso weiß ich: Wo der böse Wille auftritt, da tritt er auf in einem Wesen, worin er nicht entstünde, wenn es nicht wollte, und deshalb folgt gerechte Strafe dem nicht notwendigen, sondern freiwilligen Abfall. Denn man Band 16, S. 656fällt böslich ab, nicht zu Bösem, d. i. zu bösen Naturen, böslich aber deshalb, weil der Abfall wider die Rangordnung der Naturen von dem, was im höchsten Sinne ist, hinweg zu dem erfolgt, was in geringerem Grade ist1. Die Habsucht ist doch nicht ein Gebrechen, das am Golde haftet, sondern ein Gebrechen eines Menschen, der das Gold verkehrt liebt unter Abkehr von der Gerechtigkeit, die dem Golde unvergleichlich sollte übergeordnet werden; und die Unkeuschheit ist nicht ein Gebrechen schöner und lieblicher Leiber, sondern einer Seele, die leibliche Schönheit verkehrt liebt und die Mäßigung hintansetzt, durch die wir uns höheren Werten geistiger Schönheit und unvergänglicher Lieblichkeit angleichen; und die Ruhmsucht ist nicht ein Gebrechen des Menschenlobes, sondern einer das Menschenlob verkehrt liebenden Seele, die das Zeugnis des Gewissens verachtet; und der Hochmut ist nicht ein Gebrechen dessen, der Macht verleiht, noch auch der Macht selbst, sondern einer Seele, die ihre eigene Macht verkehrt liebt und die gerechtere eines Mächtigeren geringschätzt. Und sonach wird jeder, der das Gute was immer für einer Natur verkehrt liebt, auch wenn er seiner teilhaftig wird, am Guten böse und unselig, da er eines Besseren verlustig geht.


  1. Vgl. unten XV 22. ↩

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