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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
13. Buch

4. Warum bleibt der Tod, die Strafe der Sünde, denen nicht erspart, die von der Sünde befreit worden sind durch die Gnade der Wiedergeburt?

Wenn nun der leibliche Tod ebenfalls Strafe der Sünde ist, so mag man sich wundern, warum auch nur ihn zu erdulden haben die, deren Schuld durch die Gnade getilgt ist. Ich habe die Frage behandelt und gelöst in einem andern Werk, in dem Werk über die Kindertaufe11. Dort wurde ausgeführt, daß der Seele das Erleiden der Trennung vom Leibe trotz Hinwegnahme der Schuld deshalb noch vorbehalten bleibe, weil sonst, wenn die Unsterblichkeit des Leibes die unmittelbare Folge des Sakramentes der Wiedergeburt wäre, der Glaube entkräftet würde, der eben nur dann Glaube ist, wenn man in Hoffnung erwartet, was man in Wirklichkeit noch nicht schaut. Durch des Glaubens Kraft und Kampf aber sollte, wenigstens in den vorgerückteren Jahren, auch die Todesfurcht überwunden werden, was sich am glänzendsten bei den heiligen Märtyrern zeigte. Aller Sieg, aller Ruhm dieses Kampfes wäre dahin (da es ja selbst einen Kampf überhaupt nicht gäbe), wenn Band 16, S. 697nach dem Bad der Wiedergeburt die nun Geheiligten dem leiblichen Tod entrückt wären. Und gar den kleinen Täuflingen würde man in erster Linie deshalb die Gnade Christi zu sichern eilen, damit sie sich dem Leibe verbinde. Und so könnte sich der Glaube nicht an einer unsichtbaren Gabe erweisen, ja er wäre gar kein Glaube mehr, da er sofort Lohn für sein Werk suchte und hinnähme. Allein wie die Sache steht, ist die Strafe der Sünde umgekehrt in den Dienst der Gerechtigkeit gestellt worden durch eine noch größere und wunderbarere Gnade des Erlösers. Damals vernahm der Mensch: „Dem Tode bist du verfallen, wenn du sündigst“; der Märtyrer vernimmt: „Geh in den Tod, damit du nicht sündigst“. Damals hieß es: „Wenn ihr das Gebot übertretet, werdet ihr des Todes sterben“; jetzt heißt es: „Wenn ihr euch dem Tod entzieht, übertretet ihr das Gebot“. Was man damals so stark hätte fürchten sollen, daß man sich der Sünde enthielt, muß man jetzt auf sich nehmen, um der Sünde zu entgehen. So wandelt sich durch Gottes unaussprechliches Erbarmen selbst die Strafe der Sünden in Waffen der Tugend, und Verdienst des Gerechten wird, was über den Sünder als Strafe verhängt ward. Damals zog man sich das Sterben zu durch die Sünde, jetzt erfüllt man das Maß der Gerechtigkeit durch Sterben. In der Tat trifft das zu bei den heiligen Märtyrern, denen vom Verfolger nur die Wahl gelassen wird, vom Glauben abzufallen oder den Tod zu erleiden. Und die Gerechten ziehen es vor, um des Glaubens willen das zu erdulden, was die ersten Ungerechten um ihres Unglaubens willen erduldet haben. Hätten diese nicht gesündigt, so wären sie nicht gestorben, dagegen würden jene sündigen, wenn sie nicht stürben. Die einen sind also gestorben, weil sie gesündigt haben, die andern sündigen nicht, weil sie sterben. Durch die Schuld der einen geschah es, daß es zur Pein kam, durch die Pein der andern geschieht es, daß es nicht zur Schuld kommt; nicht als wäre der Tod, vorher ein Übel, in ein Gut verwandelt worden, sondern Gott hat dem Glauben die große Gnade verliehen, daß der Tod, der offenkundige Gegensatz des Lebens, zum Mittel wurde, ins Leben einzugehen.


  1. De peccatorum meritis ac remissione et de baptismo parvulorum, L. II c. 30-34. ↩

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