25.
Celsus erwähnt nun auch dieses Gebot1 , „dass man sich dem, der einmal geschlagen habe, nochmals zum Schlagen darbieten solle“, ohne die von ihm angenommenen Widersprüche zwischen den Geboten des Gesetzes und denen des Evangeliums anzuführen. Wir wollen hierzu bemerken: Es ist uns wohl bekannt, dass den Alten gesagt worden ist: „Auge um Auge und Zahn um Zahn“2 , und wir haben auch diese Worte gelesen: „Ich aber sage euch, wenn dich jemand auf die3 Wange schlägt, dem biete auch die andere dar!“4 . Da aber Celsus, vermutlich von denen beeinflußt, die zwischen der Gottheit des Evangeliums und der Gottheit des Gesetzes einen Unterschied machen wollen, solche Dinge hinstellt, so müssen wir auf seine Worte erwidern, dass die Mahnung: „Wenn dich jemand auf deine rechte Wange schlägt, dem biete auch die andere dar“ auch den Schriften des Alten Bundes nicht unbekannt ist. In den Klageliedern des Jeremia lesen wir nämlich: „Gut ist's dem Manne, wenn er das Joch in seiner Jugend trägt. Er wird einsam sitzen und schweigen, weil er es auf sich genommen hat. Er S. 672 wird dem, der ihn schlägt, seine Wange bieten und wird mit Schmach gesättigt werden“5 . Das Evangelium „trifft“ also keine „Bestimmungen im Gegensatze zu dem Gotte des Gesetzes“, selbst dann nicht, wenn man die Worte von dem Backenstreiche buchstäblich auffaßt; auch „lügt“ nicht der eine von beiden, weder Moses noch Jesus, noch „vergaß der Vater, als er Jesus sandte, was er mit Moses verabredet hatte“. Aber „er hat auch seinen Sinn nicht geändert, nicht seine eigenen Gesetze verdammt und sendet den Boten nicht mit entgegengesetzten Bestimmungen ab.“
