2.
Auch muß man sich ganz besonders und auf jede Weise angelegen sein lassen, Denen, welche noch in der Kampfschule der Tugenden beschäftigt sind, die Gelegenheiten zu sündigen zu nehmen, von denen die größte die Erinnerung an das frühere Leben ist, damit ihnen nicht widerfahre, was geschrieben steht: „Sie kehrten in ihren Herzen nach Ägypten zurück;“1 was durch den häufigen Verkehr mit den Blutsverwandten sehr oft geschieht. Überhaupt darf man weder einem Verwandten noch einem Fremden erlauben, sich mit den Brüdern in ein Gespräch einzulassen, wenn wir von ihnen nicht die Überzeugung haben, daß die Unterredungen Erbauung und Vervollkommnung der Seelen bewirken. Sollte es aber nöthig sein, mit den nun einmal Gekommenen zu reden, so möge es von Solchen geschehen, denen die Gabe der Rede verliehen ist, weil sie im Stande sind, mit Einsicht zu reden und zu hören, was zur Erbauung des Glaubens förderlich ist, zumal der Apostel ausdrücklich lehrt, nicht Alle besäßen die Gabe der Rede, sondern sie sei nur Wenigen verliehen, indem er sagt: „Denn dem Einen wird durch den Geist verliehen das Wort der S. 119 Weisheit, dem Andern aber das Wort der Wissenschaft.“2 Und anderswo: „Damit er im Stande sei, in der gesunden Lehre zu unterrichten und die Widersprechenden zu widerlegen.“3
