1. Antwort
Wer einmal dem ehelichen Stande entsagt hat, wird offenbar sich auch viel eher den Sorgen entschlagen, welche, wie der Apostel sagt, den Verheiratheten in Anspruch nehmen, wie er nämlich seinem Weibe gefalle,1 auch wird er sich in alle wegen von jeder Sorge frei halten, um dem Weibe zu gefallen, aus Furcht vor dem Gerichte dessen, der da sagt: „Gott zerstreut die Gebeine Derjenigen, welche den Menschen gefallen.“2 Daher wird er, um sich dessen Gunst zu erwerben, mit keinem Manne zusammenkommen, wohl aber wird er, wenn es die Nothwendigkeit erfordert, wegen der nach dem Gebote Gottes einem Jeden schuldigen Nächstenliebe mit ihm zusammenkommen. Aber nicht Jedem ohne Unterschied darf man auf Verlangen eine Unterredung gestatten, noch ist dazu jede Zeit und jeder Ort passend. Im Gegentheile; wollen wir nach der Vorschrift des Apostels weder Juden noch Heiden noch der Kirche Gottes Ärgerniß geben, und wünschen wir Alles anständig und nach der Ordnung und zur Erbauung zu vollführen, so müssen wir auf Person, Zeit, Nutzen und Ort geziemend Rücksicht S. 120 nehmen, um so jeden Schatten eines bösen Verdachts zu vermeiden. Aber auch Diejenigen, denen gestattet ist, einander zu sehen und zu berathen über Das, was Gott wohlgefällt, mag es nun das leibliche Bedürfniß oder die Sorge für die Seelen betreffen, müssen in jeder Weise Würde und Anstand zur Schau tragen. Es sollen aber nicht weniger als zwei von jeder Seite sein: denn eine einzige Person geräth leicht in Verdacht, um nicht mehr zu sagen, und kann Das, was sie sagt, weniger bekräftigen, wie denn auch die Schrift deutlich sagt, daß auf Aussage zweier oder dreier Zeugen jegliche Sache festgesetzt werde.3 Es sollen aber auch nicht mehr als drei sein, damit die Thätigkeit, der wir uns nach dem Gebote unsers Herrn Jesus Christus gewidmet haben, keinerlei Hinderniß erfahre.
