1. Antwort
Rücksichtlich der erlaubten Handwerke darf nun aber nicht Jeder das ausüben, welches er kann, oder lernen welches er will, sondern das, wozu er tauglich befunden wird. Denn wer sich selbst verleugnet und allen seinen Eigenwillen abgelegt hat, der thut nicht, was er will, sondern was ihm vorgeschrieben wird. Auch läßt die Vernunft nicht zu, daß Derjenige aus sich Das, was entsprechend ist, wähle, der einmal die Leitung seines Lebens Anderen anheimgegeben hat, die ihn zu Dem bestimmen, wozu sie ihn im Namen des Herrn tauglich finden. Denn wer nach seiner eigenen Neigung ein Geschäft wählt, der klagt sich selbst an und zwar erstens der Selbstgefälligkeit, dann daß er entweder wegen weltlichen Ruhmes oder aus Hoffnung auf Gewinn oder aus einer ähnlichen Ursache zu dem Geschäfte eine Vorneigung hege oder aus Trägheit oder Nachläßigkeit die leichtere Arbeit vorziehe. Ist aber Jemand noch mit solchen Fehlern behaftet, so ist das ein Beweis, daß er die Neigungen zum Bösen noch nicht abgelegt hat. Denn weder hat sich selbst verleugnet, wer noch seine Neigungen befriedigen will, noch hat Der den weltlichen Dingen entsagt, der noch nach Gewinn und Ruhm verlangt. Auch hat Der seine irdischen Glieder noch nicht abgetödtet, welcher S. 138 die Beschwerde bei den Arbeiten nicht geduldig erträgt, sondern er zeigt, daß er selbstgefällig ist, indem er glaubt, sein Urtheil sei richtiger als die Ansicht der Wahrheit. Hat daher Jemand ein Handwerk, welches von der Gesellschaft nicht zurückgewiesen ist, so darf er dasselbe nicht aufgeben; denn es ist das Zeichen einer unbeständigen Gesinnung und eines schwachen Willens, Das, was man besitzt, gering zu schätzen; hat er aber kein Handwerk, so soll er sich selbst keines wählen, sondern das übernehmen, welches von Oberen gutgeheissen ist, damit er in Allem den Gehorsam beobachte. Wie es aber als ungeziemend erwiesen worden ist, sich selbst ein Handwerk zu wählen, ebenso vorwurfsvoll ist es, das von Anderen gutgeheissene nicht annehmen zu wollen. Ja hat Jemand ein Handwerk, dessen Ausübung der Brüderschaft nicht zusagt, so gebe er es bereitwillig auf und zeige dadurch, daß er an nichts Irdischem leidenschaftlich hange. Daher handelt nur Der nach seiner eigenen Willensmeinung, der keine Hoffnung hat nach dem Ausspruche des Apostels.1 Gehorsam aber in allen Dingen ist lobenswürdig, wie denn der Apostel Einige lobt, weil sie zuerst sich dem Herrn hingeben, dann aber auch uns nach dem Willen Gottes.2
