1. Antwort
Das Reisen werde Demjenigen übertragen, der es S. 144 ohne Schaden für seine Seele und zum Nutzen Derjenigen, mit denen er zusammenkommt, auszuführen versteht. Ist aber kein Geeigneter vorhanden, so ist es besser, bei dem Mangel an dem Nothwendigen selbst bis zum Tode jede Drangsal und Noth zu erdulden, als leiblichen Behagens wegen einen anerkannten Schaden der Seele zu verachten. „Denn lieber wollte ich sterben,“ sagt der Apostel, „als daß mir Jemand meinen Ruhm vereitelte“1 und zwar in den erlaubten Dingen, wie viel mehr in den gebotenen! Indessen läßt auch Dieses das Gesetz der Liebe nicht ohne Abhilfe. Denn trifft es sich, daß in einer Brüdergemeinde sich Niemand findet, der mit Fug abgeschickt werden kann, so sollen die benachbarten den Mangel ersetzen, gemeinsam die Reisen machen und sich nie von einander trennen, so daß sowohl Die, welche von schwachem Geiste sind, als auch Die, welche einen gebrechlichen Körper haben, durch diese Gemeinschaft mit den Stärkeren erhalten werden. Auch muß Dieses schon lange vorher von dem Vorgesetzten angeordnet werden, damit man nicht in der Noth wegen der Kürze der Zeit rathlos dastehe, um ein Hilfsmittel aufzufinden. Nach der Rückkehr aber soll der Vorgesetzte den Reisenden fragen, was er ausgeführt, mit welchen Menschen er zusammengekommen, was er mit ihnen gesprochen, was er bei sich gedacht, ob er den ganzen Tag und die ganze Nacht in der Furcht Gottes zugebracht hat, ob er gesündigt und eine der Verordnungen übertreten, entweder den äusseren Umständen nachgebend oder von seinem eigenen Leichtsinne fortgerissen.
I. Kor. 9, 15. ↩
