1. Antwort
Weil es oft vorkommt, daß der Vorsteher, sei es wegen körperlicher Schwachheit, einer nothwendigen Reise oder eines anderen Umstandes, von der Brüderschaft abwesend ist, so soll ein Anderer da sein, der unter Zustimmung des Vorstehers und Anderer, die fähig sind zu prüfen, dazu gewählt ist, dazu nämlich, während seiner Abwesenheit die Sorge für die Brüder zu übernehmen, so daß die Anwesenden von Einem die Tröstungen der Rede haben, die Brüderschaft während der Abwesenheit des Vorstehers sich aber auch nicht einem demokratischen Charakter zuneige, die Regel und die vorgeschriebene Einrichtung zerstöre, sondern S. 146 das mit Überlegung Gewählte zur Ehre Gottes beibehalte und Einer da sei, der den fremden Reisenden verständig antworten kann, die einen Zuspruch Verlangenden dem Gegenstande angemessen erbaut werden und die ganze Brüderschaft nicht zu Schanden werde. Denn wenn Alle herbeieilen, um zu sprechen, so veranlaßt Das Lärm und ist ein Zeichen von Unordnung, da der Apostel nicht einmal gestattet, daß von Denjenigen, welche der Gabe zu reden gewürdigt worden sind, Mehrere zugleich sprechen, weßhalb er sagt: „Wenn aber einem Anderen eine Offenbarung zu Theil wird, so soll der Erste schweigen.“1 Und wiederum tadelt er das Thörichte einer solchen Unordnung, indem er sagt: „Wenn also die ganze Gemeinde zusammenkäme und Alle in Sprachen redeten, und es kämen Unkundige und Ungläubige hinzu, würden sie nicht sagen: „Ihr seid wahnsinnig?“2
