1. Antwort
Da der Herr sagt: „Verkaufe, was du hast, und gib es den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben, und komme und folge mir nach;“1 und wiederum: „Verkaufet, was ihr habet, und gebet Almosen;“2 so glaube ich, daß Derjenige, welcher in dieser Absicht die Seinigen verläßt, sein Vermögen nicht vernachläßigen darf, sondern suchen muß, Alles genau zusammenzuhalten als dem Herrn geweihtes Gut und auf durchaus Gott wohlgefällige Weise zu verwalten, sei es in eigener Person, wenn er kann und erfahren ist, oder durch Andere, die mit aller Vorsicht dazu ausersehen sind und schon von einer treuen und klugen Verwaltung Beweise gegeben haben, zumal er weiß, daß er sein Vermögen weder ohne Gefahr seinen Verwandten übergeben noch es dem ersten Besten zur Verwaltung überlassen kann. Denn wenn Derjenige, dem die Verwaltung der königlichen Güter übergeben ist, auch oft von Dem, was da ist, Nichts entwendete, aber, wenn er konnte, aus Nachläßigkeit Nichts dazu erwarb, nicht ohne Schuld ist, welches Urtheil haben dann die zu erwarten, welche die bereits dem Herrn geweihten Güter träge und nachläßig verwaltet haben? Wird sie nicht die Strafe der Nachläßigen treffen wie die Schrift sagt: S. 79 „Verflucht sei ein Jeder, welcher die Werke des Herrn nachlässig thut“?3
