1. Antwort
Da der Herr sagt: „Lasset die Kindlein zu mir kommen“1 und der Apostel Den lobt, welcher von S. 86 Kindheit an die heiligen Schriften gelernt hat, auch ferner die Kinder in der Lehre und Zucht des Herrn zu erziehen befiehlt, so halten wir jede Zeit, auch die des ersten Alters für geeignet, Diejenigen aufzunehmen, welche zu uns kommen, so daß wir nach dem Beispiele Jobs Väter der Waisen werden; Diejenigen aber, welche noch unter den Eltern stehen, nehmen wir nur auf, wenn sie uns von diesen selbst zugeführt werden und vor vielen Zeugen, um denen, welche gern Etwas finden möchten, die Veranlassung zu nehmen und denen den ungerechten Mund zu stopfen, welche uns lästern. Wir müssen sie also aufnehmen und zwar in genannter Weise, aber nicht sogleich der Körperschaft der Brüder beizählen und einverleiben, damit, wenn sie ihrem Vorsatze nicht treu bleiben, daraus dem Institute selbst kein Vorwurf gemacht werde. Freilich sollen sie als gemeinsame Kinder der Bruderschaft in aller Gottesfurcht erzogen werden, aber es sind ihnen, sowohl den Knaben als Mädchen besondere Wohnungen und eine besondere Verpflegung zu geben, damit sie nicht zu dreist und ausgelassen gegen die Älteren werden, sondern in Folge der seltenen Zusammenkunft gegen sie die Ehrfurcht bewahren, und damit nicht in Folge der Strafen, die wegen Pflichtverletzungen über die Vollkommenen verhängt werden — wenn diese einmal vorkommen sollten —, bei ihnen Leichtfertigkeit im Sündigen oder oft auch unbemerkt Stolz erzeugt werde, wenn sie in Dem, was sie selbst recht thun, die Älteren fehlen sehen. Denn ein Kind an Verstand unterscheidet sich in Nichts von einem Kinde an Alter; daher ist nicht zu verwundern, wenn man oft an beiden dieselben Fehler findet. Auch sollen die Jüngeren nicht in Dem, worin die Älteren wegen ihres Alters den Anstand beobachten, in Folge des häufigen Umgangs mit jenen vor der Zeit ungeziemend und unbesonnen handeln.
Mark. 10, 14. ↩
