3.
Die Ereignisse aber, welche nach unserer Glaubenslehre auf den Kreuzestod folgten, sind sämtlich derartig, daß auch die Ungläubigen zugeben, keines enthalte etwas Gottes Unwürdiges. Denn wenn er nicht im Tode blieb und alle Wunden, die das Eisen seinem Leibe zufügte, die Auferstehung nicht zu verhindern vermochten, wenn er dann nach der Auferstehung ganz nach seinem Ermessen den Jüngern erschien, sooft er, ohne von anderen gesehen zu werden, bei ihnen sein und in ihrer Mitte verweilen wollte, wobei er nicht nötig hatte, durch die Türe einzutreten, wenn er ferner den Jüngern durch die Verleihung des Heiligen Geistes Stärke verleiht und ihnen die Verheißung gibt, bei ihnen zu verbleiben und durch keine Scheidewand von ihnen getrennt zu werden, und wenn er endlich seiner sichtbaren Erscheinung nach zum Himmel auffährt, dem Geiste nach überall ist und was sonst dergleichen der Bericht von ihm erzählt ― so bedarf all das nicht erst der Hilfe vieler Vernunftgründe, um als göttlich und der allerhabenen, höchsten Macht würdig befunden zu werden. Hierüber sind, wie ich glaube, Einzeluntersuchungen nicht nötig, da der Bericht selbst die Übernatürlichkeit ganz klar hervorhebt.
S. 66 Allein da zu den geheimnisvollen Lehren unseres Glaubens auch die Heilsordnung des Wasserbades gehört, das man Taufe oder Erleuchtung oder Wiedergeburt nennen mag (denn wegen Namen streiten wir nicht), so dürfte es gut sein, auch hievon in Kürze zu handeln.