6. Kap. Katechumenen haben vor dem Empfang der Taufe ein bußfertiges Leben zu führen. Denn die Verpflichtung, sein Leben christlich einzurichten, beginnt nicht erst mit dem Empfang der Taufe.
s 234>Was ich nach meinen schwachen Kräften hier1 als Grund dafür beizubringen versucht habe, daß man sich der Bekehrung einmal unterziehen und beständig daran festhalten müsse, das bezieht sich zwar auf alle, die sich dem Herrn hingegeben haben, weil sie alle Bewerber um das ewige Heil sind, indem sie sich Gott geneigt zu machen suchen - ganz besonders aber geht es diese Neulinge an, welche jetzt eben anfangen, ihr Ohr mit dem Worte Gottes zu erquicken, und wie Hündlein zarten Alters mit noch nicht ausgebildeten Augen unsicher umherkriechen, mit Worten allerdings ihrem frühern Leben entsagen und die Bekehrung über sich nehmen, aber es vernachlässigen, sie festzuschließen2! Nämlich das der Begierlichkeit bevorstehende Ende ladet sie ein, irgend einer ihrer früheren Begierden noch etwas zu huldigen, gleichwie eine Frucht, die zwar vor Alter schon anfängt sauer oder bitter zu werden, teilweise doch immer noch durch einen Rest ihrer Lieblichkeit anlockt.
Die ganze Schuld an der Saumseligkeit und der Flucht vor der Bußübung trägt außerdem die vermessene Vorstellung, die man von der Taufe hat. Denn seiner unzweifelhaften Sündenvergebung sicher, stiehlt man jetzt noch die halbe Zeit und nimmt sich lieber Ausstand zum Sündigen als Unterweisung im Nichtsündigen. Wie töricht ist es aber, die Bußübung nicht zu erfüllen und doch Vergebung der Sünden zu erwarten3? Das hieße die Hand nach der Ware ausstrecken und den Preis nicht bezahlen. Denn nur um diesen Preis hat der Herr uns Vergebung zuzusichern beschlossen, nur gegen Entrichtung der Buße ist bei ihm S. 235Straflosigkeit zu erkaufen. Wenn also schon die gewöhnlichen Verkäufer die Münze, um die sie übereingekommen sind, erst prüfen, ob sie nicht beschnitten, nicht abgegriffen, nicht falsch sei, so sind wir des Glaubens, daß auch der Herr, der uns einen so hohen Lohn, nämlich das ewige Leben, zugestehen will, vorher eine Prüfung unserer Buße anstellt.
„Aber schieben wir die wirkliche Buße lieber noch eine Weile auf! Unsere Besserung, meine ich, ist ja eine ausgemachte Sache, sobald wir losgesprochen werden“ -4, Keineswegs; sondern dann, wenn man den Blick auf die Strafe richtet, während die Verzeihung noch in der Schwebe bleibt, wenn man noch nicht verdient, befreit zu werden, gesetzt, daß wir es überhaupt verdienen könnten, wenn Gott droht, nicht wenn er vergibt. Welcher Sklave wird sich, nachdem er die Sklaverei mit der Freiheit vertauscht hat, seine Diebstähle und Ausreißereien nachher noch anrechnen? Welcher Soldat wird sich, aus dem Felddienste entlassen, noch wegen seiner Degradationen Sorge machen? Der Sünder muß vor Erlangung der Verzeihung seinen Zustand beweinen, weil die Zeit der Buße dieselbe ist wie die Zeit der Gefahr und der Furcht, Auch ich stelle nicht in Abrede, daß den Täuflingen die göttliche Wohltat, d.h. die Tilgung der Sünden, in jedem Falle gesichert sei, aber man muß sich, um dahin zu gelangen, Mühe geben. Wer würde dir, einem Menschen von so unzuverlässiger Reue, auch nur eine Bespritzung mit irgend welchem beliebigen Wasser gewähren? Sich diese Sache erschleichen und den dafür Bestellten durch seine Versicherungen täuschen, das ist leicht; - Gott aber trägt Sorge für seinen Schatz und läßt nicht zu, daß Unwürdige ihn erschleichen. Wie z. B. spricht er: „Nichts ist verborgen, was nicht wird aufgedeckt werden“5. So dichte Finsternis du auch über deinem Tun S. 236anhäufest - Gott ist das Licht, Manche aber denken sich, Gott wäre genötigt, auch Unwürdigen zu gewähren, was er versprochen hat, und machen so aus seiner Freigebigkeit einen Zwangsdienst, „Wenn er uns aber den Schuldschein des Todes mit Notwendigkeit nachläßt, dann handelt er doch gegen seinen Willen?“ - Aber wer läßt Bestand haben, was er wider Willen zugestanden hat? Fallen nicht nachher noch viele ab? Wird die Gabe nicht vielen wieder genommen? Diese sind es gerade, die sie sich erschleichen, welche, wenn sie zum Glauben gelangt sind, das Gebäude ihrer Bekehrung auf Sand bauen, so daß es einstürzt.
Niemand rede sich also ein, das Sündigen sei ihm jetzt noch erlaubt, weil er noch zu den Anfängern im Unterricht gehört6. Sobald du den Herrn kennen gelernt hast, solltest du ihn auch fürchten; sobald du ihn erblickt hast, auch ehrfurchtsvoll verehren. Was hilft es dir sonst, ihn erkannt zu haben, wenn du dich mit denselben Dingen abgibst, wie früher in deiner Unwissenheit? Was scheidet dich denn noch von den wirklichen Dienern Gottes? Ist etwa Christus für die Getauften ein anderer als für die Hörenden unter den Katechumenen? Ist die Hoffnung für sie eine andere, die Belohnung, die Furcht vor dem Gericht oder die Notwendigkeit der Bekehrung eine andere? Jenes Bad7 ist ja nur eine Besiegelung des Glaubens, welcher mit der Zuverlässigkeit der Bekehrung seinen Anfang nimmt und durch sie seine Empfehlung erhält. Wir werden nicht deshalb abgewaschen, damit wir aufhören zu sündigen, sondern deshalb, weil wir bereits aufgehört haben, weil wir dem Herzen nach schon abgewaschen sind. Das ist die erste Taufe, die der Hörenden, die vollkommene Furcht Gottes, Von da an, sofern du den Herrn nur fühlst, datiert der gesunde Glaube und ein Gewissen, das sich ein für allemal der Bekehrung zugewendet hat. Wenn wir hingegen erst von der Taufe an aufhören wollen, zu sündigen, dann legen wir nur aus Zwang, nicht von freien Stücken, das Gewand der S. 237Sittenreinheit an. Wer verdient demnach den Vorzug im Guten, der, welcher nicht schlecht sein darf, oder der, dem dies zu sein mißfällt? Der, dem es befohlen wird, oder der, welcher Vergnügen daran findet, die Fehltritte zu meiden? Dann würden wir also auch unsere Hand vom Diebstahl nur in dem Falle zurückhalten, wenn uns die Festigkeit der Schlösser widerstünde, unsere Augen vor unzüchtiger Lüsternheit nur hüten, im Falle wir von den Wächtern der verführerischen, schönen Leiber zurückgerissen würden, - wofern nämlich niemand, der sich dem Herrn hingegeben hat, eher aufhören müßte, zu sündigen, als bis er durch die Taufe gebunden ist. Wenn aber jemand so gesinnt ist, so weiß ich nicht, ob nicht nach der Taufe die Betrübnis darüber, daß er zu sündigen aufgehört hat, bei ihm größer sein wird als die Freude darüber, daß er der Sünde entgangen ist.
Daher müssen die Hörenden die Taufe wünschen, nicht sie vorwegnehmen. Denn, wer sie wünscht, der ehrt sie, wer sie aber vorzeitig begehrt, ist stolz. Bei jenem tritt Ehrfurcht, bei diesem Ungestüm zutage. Jener bemüht sich darum, dieser nimmt es leicht. Jener sucht sie zu verdienen, dieser aber verspricht sie sich als etwas, was man ihm schuldig ist. Jener empfängt sie, dieser reißt sie an sich. Wen hältst du nun für den Würdigeren? Doch nur den, der sich gründlicher gebessert hat. Wer aber hat sich mehr gebessert? Doch nur der Gottesfürchtigere, welcher darum auch eine wahre Buße geleistet hat. Er fürchtete sich nämlich, noch zu sündigen, weil er dadurch unwürdig geworden wäre, zu empfangen. Jener vorzeitige Forderer hingegen - der konnte keine Furcht haben, weil er es in völliger Sicherheit erwartete; und so hat er auch keine Buße verrichtet, weil er des nötigen Hilfsmittels zur Bekehrung, der Furcht, entbehrte. Das vorschnelle Fordern ist halb und halb ein Mangel an Ehrfurcht; es bläht den Bittsteller auf und verachtet den Geber. Daher täuscht es auch mitunter. Denn man verspricht sich die Sache vor der Zeit, wodurch jedesmal der, welcher geben soll, beleidigt wird.
Absicht des 6. Kapitels ist nicht, zum baldigen Empfang der taufe zu ermahnen, wie manche meinen, sondern die Katechumenen zu ernstlichen Bußübungen vor deren Empfang anzuhalten. Manche davon machten es sich im Hinblick auf die zu hoffende Sündennachlassung in der Taufe mit der Vorbereitung zu bequem. ↩
Die Bedeutung von includere erhellt aus De jej. c. 15 und De virg. c. 2. Öhler ist mit seinen Erklärungsversuchen auf der unrechten Fährte. ↩
Öhler ändert in unnötiger Wiese et in ei. ↩
In Folgendem wendet sich tertullian gegen diejenigen, welche vor der Zeit und ungestüm begehrten, zur Taufe zugelassen zu wirden, bevor sie die herkömmlichen Bußübungen, die zur Vorbereitung bestimmt waren (poenitentia vera), welche unten Kap. 9 am Ende aufgezählt wirden, durchgemacht hatten. ↩
Luk. 8,17. ↩
Zu der Klasse der Audientes unter den Katechumenen. ↩
Die Taufe. ↩
