Einleitung.
Unmittelbar nach Mittheilung obiger Sätze aus dem Glaubensbekenntnisse desCälestius drückt sich der hl. Augustinus, 1 welcher sich durch die vom Papste gegen Cälestius beobachtete Milde als der eifrigste Gegner der Pelagianer am meisten getroffen fühlen mußte, sehr ruhig und S. 234 demüthig beiläufig also aus: Allein2 der überaus barmherzige Bischof des erwähnten Stuhles wollte ihn lieber durch Fragen und Antworten nach und nach gewinnen, als durch einen strengen Richterspruch in den Abgrund der Häresie, welchem er sich zuneigte, völlig hinabstürzen; vorzüglich bestimmte den Papst hiezu die von Cälestius seinem Glaubensbekenntnisse vorausgeschickte Erklärung: „Falls uns aber als Menschen aus Unwissenheit ein Irrthum unterlaufen, so möge er durch eueren Ausspruch verbessert werden." Der weitere Hergang, wie ihn auch Augustinus berichtet, war folgender: Papst Zosimus versammelte sogleich eine römische Synode, auf welcher Cälestius der einen Aufforderung, die ihm von dem Diakon Paulinus vorgehaltenen Irrthümer einzeln zu verwerfen, nicht nachkam, dagegen der anderen, der Erklärung des P. Innocentius beizutreten, entsprach und ausdrücklich versicherte, er werde Alles verdammen, was dieser Stuhl verdamme. Durch diese, eine böswillige und hartnäckige Beibehaltung der Irrlehre ausschließende Erklärung fand sich Zosimus nun veranlaßt, in dem hier folgenden Schreiben den africanischenBischöfen ihre vorschnelle Verurtheilung vorzuwerfen und sie zur Verantwortung aufzufordern, umsomehr, als auch die Unbescholtenheit und folglich auch die Glaubwürdigkeit der Bischöfe Heros und Lazarus, auf deren Zeugniß hauptsächlich die Untersuchung und Verurtheilung des Pelagius und Cälestius gegründet war, von verschiedenen Seiten, so namentlich von Patroclus, dem Nachfolger des Heros auf dem bischöflichen Stuhle von Arles, allerdings mit Unrecht, bei Zosimus erschüttert wurde. Daß aber Zosimus mit seinem Vorgänger Innocentius in Widerspruch gerathen oder die katholische Lehre von der Erbsünde und Gnade zeitweilig preisgegeben, ist ganz unrichtig, vielmehr zeigt die ganze Handlungsweise des Zosimus, daß er mit Rücksicht auf die Sache den Aus- S. 235 spruch seines Vorgängers festgehalten und ausgeführt habe, indem er vor Allem von Cälestius die Unterwerfung unter die Entscheidung des Innocentius forderte, mit Rücksicht auf die Person jedoch durch die fingirte und unaufrichtige Unterwürfigkeit, durch die Abschwächung der Aussagen der Belastungszeugen sich zeitweilig zur Milde stimmen ließ; wenn Zosimus später, als er durch die abermaligen Berichte der afrikanischen Bischöfe von dem wahren Sachverhalte gründlich unterrichtet worden, das Verdammungsurtheil aussprach, so war es um so mehr gewiß, daß dieses nicht durch persönlichen Haß, sondern allein durch gerechte und unparteiische Verurtheilung der Häresie und deren erklärten und hartnäckigen Vertheidiger hervorgerufen wurde.
