Text.
Zosimus (entbietet) dem Patroclus, Bischof von Arles, (seinen Gruß).
Da du sowohl in der Gegenwart es erfahren als auch durch häufige Schreiben von uns ermahnt worden, daß du mit dem Ansehen eines Metropoliten, welches wir durch den Ausspruch des apostolischen Stuhles dir bestätigten, den Anmaßungen und Übergriffen des Proculus, durch welche er noch immer Verwirrung erzeugen zu können glaubt, durch Unterdrückung solchen Unternehmens entgegentreten und mit Ernst und kraft jenes Aufsichtsrechtes, welches du um der Bekräftigung der Gesetze willen erhalten hattest, widerstehen sollest, da dir ja sowohl das von uns dir übertragene Amt als auch seine Verurtheilung bekannt war, so staune ich, wie es dem Proculus nach allem dem noch erlaubt und möglich ist, was er zu thun gewöhnt war und Ärgeres auch jetzt zu verüben. Warum, theuerster Bruder, meint er denn nicht, daß wir, von woher du deine Gewalt besitzest, beschlossen haben und beschließen, daß Alle, welche von ihnen in unsere Gegenden kommen, ohne deine Fermaten nicht aufgenommen werden dürfen, und daß Niemand anerkannt werden könne, den du nicht selbst als in S. 272 der Provinz Befindlichen anerkannt hast? 1 Siehe da, nach dieser Bevollmächtigung gelangt das Gerücht zu uns, Proculus treibe mit seinen Gewohnheiten gleichsam Spiel und handle nach seiner Weise, er habe sich gewisse zu Unruhestiftungen geeignete Leute beigesellt und trotz unserer Verbote ordinirt. Allein wissen sollen Alle, zu deren Kenntniß wir dieses Schreiben gelangen lassen wollen, daß durchaus keine Aufnahme finden können, welche entweder den Vorschriften zuwider plötzlich, oder nachdem wir es Jenem untersagt hatten, ordinirt wurden. Gegeben am 5. März unter dem 12. Consulate des Honorius und dem 8. des Theodosius, unserer Kaiser. 2
