Text.
Den geliebtesten Brüdern Perigenes,1 Dynatus2 Basilius,3 Sapius, Paulus, Aeternalis, Sabatius, Julianus4 und Senecio,5 den Bischöfen Illyricums, (entbietet) Cölestinus (seinen Gruß).
Unter den übrigen Sorgen und verschiedenen Angelegenheiten, welche aus allen Kirchen stets an uns gelangen, hegen wir eine besonders liebevolle Sorge auch für euch, wie ihr es aus unseren Anordnungen und der Beschaffenheit der Verhandlungen wissen und erkennen werdet. Nun aber mahnte uns der Fall der Dyrrhacenischen Provinz, wo durch S. 387 die Partei einiger Ankläger unser Bruder und Mitbischof Felix6 unterdrückt worden wäre, wenn nicht unsere Sorgfalt inzwischengetreten wäre. Auch ist diese Sorge für euch dem apostolischen Stuhle nicht neu; ihr wisset ja aus öfteren Beispielen als das von uns angeführte die Anordnung,7 daß es stets der Kirche von Thessalonich überlassen war, uber euch sorgfältig zu wachen. Leicht unterwirft sich der Disciplin, wer die Disciplin selbst gerne beobachtet. Darin besteht ja alle Ordnung, daß dem Höheren gehorche, was als diesem untergeben gelehrt wird, und um diese Abstufung drehen sich alle Gesetze. 8 Wir insbesondere sind zur Sorge für Alle verpflichtet, da uns das Gebot, über Alle zu walten, Christus in dem heiligen Apostel Petrus auferlegte, als er ihm die Schlüssel zum Offnen und Schließen gab; auch erwählte er ihn unter seinen Aposteln, nicht damit er einem Andern unterstehe, sondern damit er der Erste sei. Uns sollen die Vorschriften beherrschen, nicht aber wir die Vorschriften; seien wir den Canones unterwürfig, indem wir die Vorschriften der Canones beobachten. Es giebt ziemlich viele, keineswegs leichte Unzukömmlichkeiten, 9 welche in jenen Provinzen entstanden sind und wegen der zu weiten Entfernung nicht an uns gelangen können, oder sie werden uns nach Beseitigung alles (Anstößigen) nicht nach ihrem Thatbestande, lange Zeit nachher hinterbracht; 10 alle diese wollen wir durch die Vermittlung unseres Bruders und Mitbischofs Rufus beseitigen, dessen Erfahrung in allen Angelegenheiten und Vorkommnissen des Lebens ohne Zweifel erprobt ist. Wisset, daß wir ihm in euerer Pro - S. 388 vinz unsere Stelle anvertraut haben, so daß an ihn, theuerste Brüder, über alle Angelegenheiten zu berichten ist. Ohne seinen Rath soll Niemand ordinirt werden; Niemand ergreife ohne sein Wissen Besitz von der ihm übertragenen Provinz; nur mit seinem Willen darf man die Bischöfe versammeln; durch ihn soll auch ein etwaiger Bericht an uns gelangen. Durch diese Vorschrift mag man ersehen, daß, wer immer unserer Auctorität oder dessen Befehle widerstehen zu dürfen glaubt, von der Gemeinschaft der Brüder auszuschließen ist, weil er sich selbst lossagt.
Der aus den Briefen des P. Bonifacius hinlänglich bekannte Bischof von Corinth. ↩
Auch Dinatus oder Donatus, Bischof von Nicopolis in Alt-Epirus. ↩
Bischof von Larissa in Thessalien. ↩
Bischof von Sardica. ↩
Bischof von Scutari. Da diese Städte die Metropolen waren, so ist anzunehmen, daß auch die übrigen hier genannten Bischöfe Metropoliten waren, unser Brief also an die Metropoliten des östlichen Illyricums adressirt war. ↩
Bischof von ApolIonia, einer ansehnlichen Stadtt in Neu-Epirus. ↩
Statt: statutum nostris saaepius experimentum hoc, quod nos agimus, will Coustant lesen: statutum nostis saepius experimento etc. ↩
In hoc gradu regularum cuncta vertuntur. ↩
Culpae aliquantae non leves. ↩
Aut jam semotis omnibus, non ut sunt acta, ... perferuntur. ↩
