3. (Cap.) Das Volk muß belehrt, nicht aber ihm Folge geleistet werden.
„Das Volk muß man belehren, nicht ihm folgen. Wir müssen sie, wenn sie unwissend sind, zu dem ermahnen, was erlaubt oder was nicht erlaubt ist, nicht aber ihnen beistimmen. Wer immer aber Verbotenes zu unternehmen wagte, wisse, daß die Strafe des apostolischen Stuhles keineswegs fehlen werde. Denn was wir nicht auf die bloße Ermahnung hin verbessern, das müssen wir durch eine den Vorschriften entsprechende Strenge ahnden. Das möge allen Kirchen, welche ihrer eigenen Vorsteher entbehren, bekannt gegeben werden, damit Niemand sich etwa mit irgend einer falschen Hoffnung schmeichle."1 Gegeben am 21. Juli unter S. 399 dem Consulate der erlauchten Flavier Florentius und Dionysius.2
