Einleitung und Inhalt.
Dasselbe betrifft die schon beim P. Bonifacius anhängig gemachte Angelegenheit des Bischofs Antonius von Fussala. Bonifacius hatte, wie wir oben 1 sahen, den Antonius freigesprochen, unter der Bedingung, daß der ihm gesandte Bericht wahr sei; inzwischen war P. Bonifacius gestorben; die Bischöfe Numidiens aber versammelten sich nun nach der Ankunft des päpstlichen Schreibens unter ihrem Primas Valentinus zahlreicher zur erneuerten Untersuchung der gegen Antonius erhobenen Anklagen; Valentinus, nunmehr von der Wahrheit derselben überzeugt, änderte das ihm von Antonius erschlichene Urtheil S. 373 und berichtete den wahren Sachverhalt an den P. Cölestinus. Zu gleicher Zeit machten die Fussalenser dem heil. Augustinus bittere Vorwürfe, daß er ihnen einen so jungen, unbewährten Mann zum Bischofe gegeben, und baten P. Cölestinus dringend, sie von diesem ihrem Ruhestörer zu befreien. Augustinus fand ihre Klagen und Vorwürfe so gerecht, daß er ihre Bitten an den Papst durch die seinigen unterstützte und diesen, nachdem er den ganzen Hergang mit Antonius dargestellt, gleichfalls inständig um die Aufrechterhaltung des ganz gerechten Urtheils gegen Antonius anflehte. Ohne Zweifel wurden diese drei genannten Schreiben, des Primas Valentinus nemlich, die Klage und Bittschrift der Fustalenser und des hl. Augustinus zugleich an den Papst gesandt; aus dem Anfange des letzteren ist zu ersehen, daß sie gleich, nachdem sich die Nachricht von der Wahl des Papstes Cölestinus in Africa verbreitete, also Anfangs des J. 423 abgefaßt sind.
Unter den verlorengegangenen Briefen des P. Bonifacius Num. 12 S. 368. ↩
