• Start
  • Werke
  • Einführung Anleitung Mitarbeit Sponsoren / Mitarbeiter Copyrights Kontakt Impressum
Bibliothek der Kirchenväter
Suche
DE EN FR
Werke Gregor der Grosse (540-604) Ausgewählte Briefe
Fünftes Buch. Briefe aus den Jahren 594—595.

III. (11.) An den Bischof Johannes von Ravenna.

III. Gesammtausgabe 11.

An den Bischof Johannes von Ravenna.

Inhalt: Der früher (Br. III. 56) verbotene Gebrauch, das Pallium bei den öffentlichen Bittgängen zu gebrauchen, wird hier gestattet. Der gegenwärtige Brief ist wohl die Antwort auf den Brief von Ravenna III. 57.

Eure Brüderlichkeit finde ich sehr betrübt wegen des aus vernünftigen Gründen ergangenen Verbotes, das Pallium bei den Bittgängen zu tragen. Darum stellt Ihr durch Se. Excellenz den Patricier,1 durch Se. Eminenz den Präfekten und andere vornehme Männer Eurer Stadt gerade nicht in der geeignetsten Weise2die Bitte, es möchte gestattet werden. Wir haben nun den frühern Diakon S. 236 Deiner Brüderlichkeit, Adeodatus, genau ausgefragt und erfahren, daß Deine Vorfahrer nie im Brauche hatten, bei den Bittgängen das Palliium zu tragen, ausser an den Festen des hl Johannes des Täufers, des hl. Apostels Petrus und des hl. Märtyrers Apollinaris. 3Allein Wir hatten nicht nothwendig, diesem zu glauben, da viele Überbringer von Schriftstücken öfters sich in der Stadt Eurer Brüderlichkeit befunden haben und aussagen, sie hätten nie etwas Derartiges gesehen. Und man muß in dieser Sache doch Mehreren größern Glauben schenken als Einem, der zu Gunsten seiner Kirche aussagt. Weil Wir aber Eure Brüderlichkeit nicht betrüben und Unsre Söhne keine Fehlbitte bei Uns thun lassen wollen, so gestatten Wir — bis auf genauere Untersuchung der Sache — den Gebrauch des Palliums bei den feierlichen Bittgängen, d. h. am Geburtsfest des hl. Johannes des Täufers, des hl. Apostels Petrus, des hl. Märtyrers Apollinaris und am Gedächtnißtage Eurer Weihe. In der Sakristei aber soll Eure Brüderlichkeit nach alter Sitte erst nach Empfang und Entlassung der Gläubigen das Pallium anziehen, so zur Messe hinausgehen und sich nichts Weiteres in frevelhafter Anmaßung herauszunehmen wagen, damit nicht verloren gehe, was man sich der Ordnung gemäß erlauben konnte, weil man sich in der äussern Erscheinung Etwas gegen die Ordnung angemaßt hat. S. 237


  1. Den Exarchen Italiens Romanus, der zu Ravenna seinen Sitz hatte. ↩

  2. Gregor findet es ungeeignet (importune), daß ein Bischof in einer Frage der Liturgie Laien als Fürprecher beim Papste gebrauche. ↩

  3. Des Patrons von Ravenna. ↩

pattern
  Drucken   Fehler melden
  • Text anzeigen
  • Bibliographische Angabe
  • Scans dieser Version
Download
  • docxDOCX (466.77 kB)
  • epubEPUB (436.21 kB)
  • pdfPDF (1.59 MB)
  • rtfRTF (1.30 MB)
Übersetzungen dieses Werks
Ausgewählte Briefe
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung zu den Briefen des Gregor

Inhaltsangabe

Theologische Fakultät, Patristik und Geschichte der alten Kirche
Miséricorde, Av. Europe 20, CH 1700 Fribourg

© 2025 Gregor Emmenegger
Impressum
Datenschutzerklärung