Edition
ausblenden
De lapsis (PL)
III.
Nemo, fratres dilectissimi, nemo hanc gloriam mutilet, nemo incorruptam stantium firmitatem maligna obtrectatione debilitet. Cum dies negantibus praestitutus excessit, quisquis professus intra diem [Col. 0467B] non est, Christianum se esse confessus est. Primus est victoriae titulus, gentilium manibus apprehensum Dominum confiteri: secundus ad gloriam gradus est cauta secessione subtractum Domino reservari. Illa publica, haec privata confessio est. Ille judicem saeculi vincit, hic contentus Deo suo judice conscientiam puram cordis integritate custodit. Illic, fortitudo promptior, hic sollicitudo securior. Ille appropinquante hora sua, jam maturus inventus est; hic fortasse dilatus est qui, patrimonio derelicto, idcirco secessit quia non erat negaturus: confiteretur utique si fuisset et ipse detentus.
Übersetzung
ausblenden
Über die Gefallenen (BKV)
Kap. 3. Selbst die Flucht vor der Verfolgung gibt noch kein Recht, das Verdienst der Glaubenstreue zu schmälern.
Niemand, liebe Brüder, niemand wolle diesen Ruhm verkürzen, keiner suche die unwandelbare Festigkeit der Stehenden in böswilliger Verkleinerung herabzuziehen! Wenn die zum Abschwören gestellte Frist verstrichen ist, so hat sich jeder, der innerhalb dieser Frist nicht abgeschworen hat, damit als Christ bekannt1 . Der erste Ruhmestitel des Sieges ist es, wenn einer, von den Händen der Heiden ergriffen, den Herrn bekennt; die zweite Stufe zum Ruhme besteht darin, sich in vorsichtiger Flucht den Häschern zu entziehen und sich einstweilen für Gott noch aufzubewahren. Das erste ist ein öffentliches, dieses ein privates Bekenntnis; der erste ist Sieger über den weltlichen Richter, dieser begnügt sich damit, Gott zum Richter zu haben, und bewahrt sich in der Unschuld seines Herzens ein reines Gewissen. Dort zeigt sich mehr entschlossene Tapferkeit, hier mehr auf Sicherheit bedachte Vorsicht. Jener ward bereits reif befunden, als seine Stunde nahte, dieser aber, der Hab und Gut verließ und nur deshalb entwich, weil er nicht abschwören wollte, ist vielleicht nur zurückgestellt; er würde sicher bekennen, wenn er gleichfalls ergriffen worden wäre,
-
Die Gefallenen verteidigten sich auch mit der Behauptung, bei längerer Dauer der Verfolgung wären noch viele andere abgefallen. ↩