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Œuvres Grégoire Ier, pape (540-604) Ausgewählte Briefe
Achtes Buch. Briefe aus den Jahren 597–598

II. (5.) An Eusebius von Saloniki, Urbitus von Durazzo, Constantius von Mailand, Andreas von Nikopolis, Johannes von Korinth, Johannes von Locrida, Johannes den Kreter von Skutari, Johannes von Larissa, Marinianus von Ravenna, Januarius von Cagliari in Sardinien und an alle Bischöfe Siziliens..

II. Gesammtausgabe 5.

An Eusebius von Saloniki,1 Urbitus von Durazzo,2 Constantius von Mailand, Andreas von Nikopolis,3 Johannes von Korinth, Johannes von Locrida,4 Johannes den Kreter von Skutari,5 Johannes von Larissa,6 Marinianus von Ravenna, Januarius von Cagliari in Sardinien und an alle Bischöfe Siziliens.7.

Inhalt: Aus dem Briefe III. 65 ersehen wir, wie Gregor sich gegen das kaiserliche Edikt beschwerte, in welchem den Soldaten der S. 406 Eintritt ins Kloster durchaus verboten wurde. Der gegenwärtige Brief zeigt, wie weit sich endlich (nach 4 Jahren) der Kaiser habe bestimmen lassen, dieses Edikt zu modifizieren. Die Modifikation scheint indessen nur auf der Zusage einer milden Ausführung obigen Ediktes beruht zu haben. Gregor wendet sich an jene Metropoliten und Bischöfe, die von dem Edikt berührt waren

Das Gesetz, welches der allerfrömmste Kaiser dagegen erlassen hat, dass solche, die noch militärpflichtig sind oder amtliche Rechenschaft abzulegen haben, weder in den geistlichen Stand noch in ein Kloster treten dürfen, um den Schwierigkeiten ihrer Lage zu entgehen, — habe ich Eurer Brüderlichkeit zukommen lassen, indem ich Euch vorzüglich ermahnte, diejenigen nicht voreilig unter den Klerus aufzunehmen, welche in Weltgeschäfte verwickelt find. Denn dieselben leben im geistlichen Stande gerade so wie früher, und es liegt ihnen nicht daran, die Welt zu fliehen, sondern nur ihre Stellung in der Welt zu ändern. Sollten solche auch in ein Kloster treten wollen, so soll man sie doch durchaus nicht aufnehmen, außer sie hätten zuvor ihre Angelegenheiten ins Reine gebracht. Wollen aber dem Heere Angehörige schnell in ein Kloster treten, so soll man sie nicht unbedachtsam aufnehmen, sondern ihr Leben sorgfältig prüfen. Regelmäßig sollen sie drei Jahre in ihren Weltkleidern geprüft werden und dann erst mit Gottes Gnade das Klostergewand anlegen. Wenn sie so geprüft und zugelassen sind und mit Seeleneifer für ihre Sünden Buße zu tun sich bestreben, so soll ihnen der vollständige Eintritt8 zu ihrem S. 407 Heil und ewigen Gewinn nicht versagt werden. Damit will sich auch der erlauchteste und christlichste Kaiser, wie Ihr mir glauben dürft, vollständig zufrieden geben, und er lässt sich gerne den Eintritt derer gefallen, welche keine amtliche Rechenschaft abzulegen haben.

Monat Dezember 597.


  1. Das alte Thessalonika ↩

  2. Das alte Dyrrachium an der albanischen Küste, Italien gegenüber ↩

  3. Stadt in Akarnanien, von Augustus zum Andenken an den Sieg von Aktium erbaut, jetzt Paleoprevesa. ↩

  4. Justiana primasiehe S. 93 ↩

  5. Joanni Cretensi Scoritaniletztere Bezeichnung, die sonst unerklärebar ist, dürfte vielleicht durch Scodritanoersetzt werden, in welchem Falle das heutige Skutari in Albanien gemeint wäre. Der Bischof scheint der Geburt nach von Kreta gewesen zu sein. ↩

  6. Siehe III. 7. ↩

  7. Sizilien hatte keinen Metropoliten. Maximian von Syrakus, der uns schon öfter begegnete, versah zwar sonst dessen Geschäfte, war aber gestorben, da wir bald einem anderen Bischof von Syrakus begegnen. ↩

  8. „Conversio." Gregor unterscheidet also hier die Einkleidung von der eigentlichen conversio, welche man heutzutage Profess oder Gelübdeablegung nennt, die drei Jahre der Probe in weltlichen Kleidern sollten also das Probejahr der Regel nicht ersetzen. ↩

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