1. Das Leben des hl. Fulgentius
S. 9 Mit der Geschichte der Vandalenherrschaft in Afrika und der Bekämpfung des durch die vandalischen Könige geschützten Arianismus ist unlösbar verknüpft der Name des hl, Fulgentius, des Bischofs von Ruspe in der damaligen Provinz Byzacena. Nach dem Tod des größten Augustinusschülers, des Prosper von Aquitanien, der wohl im Jahre 463 gestorben ist, hat Fulgentius die glorreiche Tradition der augustinischen Theologie weitergeführt. Wie Augustinus und Prosper hat auch der Bischof von Ruspe, den man den "abgekürzten Augustinus" nennt, einen ebenso unerbittlichen Kampf geführt gegen den Semipelagianismus, der von Südgallien her nach Afrika vorgedrungen war.
Um die historischen Daten im Leben des vielleicht größten Theologen seiner Zeit ist es sehr schlecht bestellt. Die von einem Schüler verfaßte Vita läßt jegliches chronologische Interesse vermissen. Wir sind deshalb darauf angewiesen, von einigen wenigen festen Daten ausgehend, die Chronologie seines Lebens und literarischen Wirkens zu rekonstruieren.
Der Großvater des Fulgentius, Gordianus mit Namen, gehörte nach dem Bericht der Vita zu den Senatoren, die nach der Einnahme Karthagos durch den Vandalen-führer Geiserich am 19. Oktober 439 nach Italien vertrieben wurden. Nach seinem Tode kehrten zwei von seinen Söhnen nach Afrika zurück und erlangten vom König wenigstens die Rückgabe der Güter des Geschlechts, die in der Provinz Byzacena lagen. Der eine der beiden Brüder, Claudius, heiratete in der Stadt Telepte die vornehme Mariana. In Telepte ist sein Sohn Fulgentius geboren.
Mariana, die schon in frühen Jahren Witwe wurde, S. 10 leitete nach dem Tod des Claudius die Erziehung ihres Sohnes Fulgentius, der schon in jungen Jahren zu dem angesehenen Amt eines Prokurators, d.h. eines Steuereinnehmers, in seiner Vaterstadt Telepte aufstieg. In dieser Stellung verblieb er jedoch nicht lange. Eine innere Sehnsucht führte ihn in das Kloster des Bischofs und Abtes Faustus, das er trotz der Tränen und Bitten seiner Mutter nicht mehr verließ. Seine Schicksale als Mönch und Abt und die eifrige Förderung des monastischen Ideals durch Gründung von Klöstern in Afrika und auf Sardinien werden in der Biographie so eingehend geschildert, daß sie hier übergangen werden können. Nur ein wichtiges festes Datum seines Lebens in dieser Zeit soll hervorgehoben werden, nämlich seine Reise nach Rom, bei der er Zeuge des Einzuges des Ostgotenkönigs Theodorich in die alte römische Hauptstadt wurde; aus der Profangeschichte wissen wir, daß dieses Ereignis im Jahre 500 stattfand.
Die kirchengeschichtliche Bedeutung des Heiligen beginnt mit seiner Wahl zum Bischof der Seestadt Ruspe, der sich Fulgentius nur widerwillig gefügt hatte. Kaum aber hatte er die Ausübung seiner Hirtenpflichten begonnen, als er mit einer großen Anzahl afrikanischer Bischöfe vom König Thrasamund auf die zum Vandalen-reich gehörige Insel Sardinien verbannt wurde. Mit zwei Leidensgenossen gründete er dort zu Calaris ein Kloster. Unter den mitverbannten Bischöfen genoß er ein so hohes Ansehen, daß ihm die Abfassung gemeinschaftlicher Schreiben und Antworten übertragen wurde; er selbst stand in einem regen privaten Briefverkehr mit Rom und Nordafrika.
Die wichtigsten Dienste leistete Fulgentius der katholischen Kirche in Afrika, als er, wohl im Jahre 515, vom König Thrasamund nach Karthago befohlen wurde. Der theologisch interessierte König gedachte in einer vor der Öffentlichkeit geführten Disputation durch die erhoffte Niederlage des Fulgentius, des besten Vorkämpfers der katholischen Sache, dieser einen vernichtenden Schlag zu versetzen. Da jedoch Fulgentius Sieger blieb und seine Anwesenheit in Karthago zur Stärkung und Ermunterung der Rechtgläubigen benutzte, wurde er von S. 11 Thrasamund zum zweitenmal nach Sardinien verwiesen. Von dort kehrte er erst nach dem Tod Thrasamunds, der am 28. Mai 523 erfolgte, noch vor der Thronbesteigung seines Nachfolgers Hilderich mit seinen Leidensgefährten in die Heimat zurück.
Über seine letzten Lebensjahre sind wir von seinem Biographen, der ein einseitiges Interesse an dem Mönch Fulgentius bekundet, sehr mangelhaft unterrichtet. Nur kurz erwähnt dieser die Teilnahme des Fulgentius an den Synoden von Junca und Sufes, die, wie wir aus anderen Quellen wissen, noch im Jahre 523 stattfanden; an dem wichtigen Konzil von Karthago, das im Jahre 525 unter dem Vorsitz des Primas Bonifacius 60 afrikanische Bischöfe vereinigte, nahm Fulgentius aus uns unbekannten Gründen nicht teil. In Frieden leitet er noch einige Jahre seine Diözese und verfaßte einige theologische Werke, bis er schließlich im 65. Jahr seines Lebens, im 25. seines Episkopates, an einem 1. Januar in seiner bischöflichen Stadt Ruspe starb.
Diese letzteren Daten sind die einzigen konkreten Zeitangaben in der Biographie des Heiligen; und von ihnen aus gilt es, die ganze Chronologie seines Lebens und literarischen Schaffens aufzurollen. Dabei muß ausgegangen werden von dem Datum seines Sterbetages. Der um die Fulgentiusforschung sehr verdiente Pater G. G. Lapeyre von den Weißen Vätern1 scheint uns das Richtige getroffen zu haben, wenn er unter Heranziehung eines von Kardinal Angelo Mai in einer Handschrift des Klosters Monte Cassino entdeckten Briefes des Diakons Ferrandus von Karthago an Eugippius, den Abt von Lucullanum, den dort erwähnten dies depositionis des Heiligen als den Tag der Beisetzung betrachtet, nicht als den Tag des Todes, wie es nach dem altchristlichen Sprachgebrauch an sich auch möglich wäre. Da Fulgentius nach dem übereinstimmenden Zeugnis des Ferrandus in seinem Brief an Eugippius und dem im 28. Kapitel der Vita am 1. Januar starb und die S. 12 depositio am folgenden Tag stattfand,2 fiel auch die Konsekration des Felician, des Nachfolgers des Heiligen, die nach der Vita genau ein Jahr nach der depositio seines Vorgängers stattfand, auf den 2. Januar; gewählt wurde Felician ein Jahr nach dem Todestag seines Vorgängers, also am 1. Januar.3 Da nun die Konsekration der Bischöfe in Afrika so gut wie in Rom mit größter Wahrscheinlichkeit nur an Sonntagen vorgenommen werden durfte, kommt für den Konsekrationstag Felicians nur ein Tag in Frage, der ein 2. Januar und zugleich ein Sonntag war. Dieses Zusammentreffen ergibt sich in der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts aber nur für die Jahre 505, 511, 522, 528, 533, 539 und 550. Die Jahre 505, 511, 522 und 550 müssen ausgeschieden werden, wie die übrigen Tatsachen im Leben des Fulgentius zeigen, seine Anwesenheit in Rom im Jahre 500, die Tatsache seines 25-jährigen Episkopates, die Zeit seines Aufenthaltes in Sardinien und die Rückkehr nach dem Tod Thrasamunds, desgleichen die Jahre 528 und 539, weil nach der Vita die Mauren einige Jahre nach dem Tod des Heiligen die Stadt Ruspe verwüsteten, dieser Maureneinfall aber aus geschichtlichen Gründen, die bei Lapeyre nachgelesen werden mögen, nur nach 530 und vor 539 stattgefunden haben kann. So fand also die Konsekration Felicians am 2. Januar 533 statt; Fulgentius starb also am 1. Januar 532.4
Somit ergibt sich für das Leben des hl. Fulgentius S. 13 folgende Chronologie: Da er im 65. Jahre seines Lebens starb, ist er geboren im Jahre 467; im Jahre 500 finden wir ihn in Rom; 507 wurde er Bischof von Ruspe, das er 25 Jahre hindurch als Oberhirt geleitet hat; kurz darauf, vielleicht noch in demselben Jahr, wurde er zum erstenmal nach Sardinien verbannt; etwa um 515 wird ihn Thrasamund nach Karthago entboten und etwa zwei Jahre später aufs neue nach Sardinien verbannt haben, von wo er nach dem Tod Thrasamunds am 28. Mai 523 zurückgekehrt ist.
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G. G. Lapeyre, Saint Fulgence de Ruspe S. 324 ff. und: Vie de Saint Fulgence de Ruspe, beide erschienen bei P. Le-thielleux. Paris 1929. ↩
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Die entscheidende Stelle lautet: „Dominus pater noster, scilicet Fulgentius, die kalendarum Januariarum temporalem carnis suae vitam beatis actibus gloriosam pretiosa morte mutavit... verumtamen ipso die sepeliri minime potuit... mane ergo cum magna frequentatione et honore sepultus est; ideo dies depositionis eius quarto Nonas Januarias debet ab omni us fidel ibus celebrari. Mai, Script, vet. nova collectio Romae 1825 ss. III, 2 p. 183. ↩
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Vita c. 29: „Et illo die Sanctitas Tua super eius cathedram sedit, quo ipse defunctus est. Ornari quippe hoc privilegio meruit prima sollemnitas eius depositionis, ut multo amplius venerabilis fieret per gaudia tuae ordinationis." ↩
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Baronius hatte das Jahr 529 als Todesjahr des hl. Fulgentius angesehen, während P. Chifflet, der Herausgeber der Werke des Fulgentius, der den Todestag mit dem Beisetzungstag gleichsetzte, das Jahr 533 als Todesjahr bezeichnete; ihm schließt sich an B. Hasenstab (Studien zu Ennodius, München 1889/90 Progr.). Für den 1. Januar 532 als Todestag entscheiden sich außer Lapeyre auch Bardenhewer (Geschichte d. altkirchl. Literatur V S. 305), Jülicher (Pauly-Wissowa, Real-Enz. VII 1 S. 214) und G. Krüger (bei Schanz, Gesch. der röm. Lit. IV 2 S. 576 und in: Harnack-Ehrung, Beiträge zur Kirchengeschichte, Leipzig 1921, S. 224). ↩