§ 1.
Die stehende Haltung des Kandidaten des Mönchsstandes deutet an, daß er in der Kirche keinerlei Verrichtungen der Priester ausüben darf, vielmehr, ihnen gegenüber unterwürfig und gelehrig, der eigenen Vervollkommnung leben soll.
Der Umstand, daß der angehende Mönch kein Knie beugt, die göttlich inspirierte Schrift nicht auf dem Haupte liegen hat und einfach nur aufrecht beim Priester steht, der das Gebet über ihn spricht, deutet an, daß der Mönchsstand nicht die Gewalt hat, andere (in die Kirche) einzuführen, daß er vielmehr in einem alleinlebenden, heiligen Stande für sich selbst verbleibt, hinter die priesterlichen Ordnungen sich anreiht und von ihnen gleichsam als Gefolgschaft zur göttlichen Wissenschaft der ihm zustehenden Heilsgeheimnisse unter willigem Gehorsam emporgeführt wird.
