Text.
Dem geliebtesten Bruder Remigius (entbietet) Zosimus (seinen Gruß).
Obwohl wir unlängst, der Ordnung der Canonen und der Überlieferung der Vorfahren gemäß, Schreiben abgesandt, (in welchen wir ermahnten,) daß Keiner die in dem Gebiete eines Andern gelegenen Paröcien zurückbehalten zu dürfen glauben solle, so (beschloßen wir) dennoch, weil du S. 261 in deiner Klageschrift Dieß betrieben, daß auch an dich eigens (Schreiben) geschickt würden, (und) wollen, daß deine Liebe, theuerster Bruder, jene Kirchen, über deren Zurückbehaltung durch Proculus und Dominicus und die Übrigen kraft unserer Entscheidung oder in Folge der Anordnung des apostolischen Stuhles und der Canones du dich beklagt,1 mit Fernhaltung alles Schadens wieder zurückerstatte, so daß du selbst mit den dir von Rechts wegen gebührenden Paröcien zufrieden seist und die eines Anderen nicht in Anspruch nehmest. Gott erhalte dich unversehrt, theuerster Bruder. Gegeben am 11. October unter dem Consulate des Honorius Augustus und Constantius. 2
