Text.
1. Getreu ist der Herr in seinen Worten, und seine Taufe enthält der Sache und den Worten nach, d. i. durch die That, durch das Bekenntniß und durch die wahrhafte Nachlassung der Sünden in jedem Geschlechte, Alter und Stande des menschlichen Geschlechtes dieselbe Fülle. Denn nur ein Sklave der Sünde wird befreit und kann nur der ein Erlöster genannt werden, welcher vorher durch die Sünde gefangen war, wie geschrieben steht: 1 „Wenn euch der Sohn befreit haben wird, so werdet ihr wahrhaft frei sein.„ Durch ihn werden wir ja geistiger Weise wiedergeboren, durch ihn der Welt gekreuzigt. Durch seinen Tod wird der Schuldbrief S. 282 des von Adam für uns alle eingeführten und auf jede Seele übergegangenen Todes zerrissen, welcher durch die Abstammung überkommen, welcher jeder der Geborenen, bevor er durch die Taufe befreit wird, unterworfen ist.2
2. Wann also könnten wir seiner Hilfe entbehren? Bei allen Handlungen demnach, Angelegenheiten, Gedanken, Bewegungen müssen wir zu ihm als unserem Helfer und Beschützer bitten. Denn es zeugt von Hochmuth, wenn die menschliche Natur sich Etwas anmaßt, nach der Versicherung des Apostels: 3 „Wir haben nicht (nur) gegen Fleisch und Blut zu kämpfen, sondern (auch) gegen die Fürsten und Mächte dieser Luft, gegen die Geister der Bosheit in der Luft.“ Und wie er abermals fagt: 4 „Ich Unseliger, wer wird mich befreien von dem Leibe dieses Todes? Die Gnade Gottes durch Jesus Christus unsern Herrn ;„ und wieder: 5 „Durch die Gnade Gottes bin ich, was ich bin, und Gottes Gnade ist in mir nicht unwirksam gewesen, sondern ich habe mehr als sie alle gearbeitet, doch nicht ich, sondern Gottes Gnade mit mir.“ 6
3. Wir aber haben auf Antrieb Gottes (denn alles Gute muß auf seinen Urheber, von dem es kommt, zurück- S. 283 bezogen werden) Alles zur Kenntniß unserer Brüder und Mitbischöfe gebracht. 7
Joh. 8, 36. ↩
S. Aug. ep. 190, ad Optatum n. 23; er beschließt dieses Citat also: „In diesen Worten des apostolischen Stuhles ist der alte und feststehende katholische Glaube so entschieden und deutlich (ausgesprochen), daß darüber der Christ ohne Sünde nicht zweifeln darf. ↩
Ephes. 6, 12. ↩
Röm. 7, 24. 25. ↩
I. Cor. 15, 10. ↩
Den hier bei Coustant noch folgenden Satz über die Annahme der carthagischen Synodaldecrete legen die Ballerini (l. c. p. 899) mit Recht nicht mehr dem Papste Zosimus, sondern dem collator auctoritatum de gratia Dei im Briefe des P. Cölestinus I. in den Mund, weßhalb auch gegen Coustant verneint werden muß, daß die drei dort citirten Cannes der Generalsynode in die Tractoria des P. Zosimus aufgenommen worden waren; vgl. das hierüber im angezogenen Briefe des P. Cölestinus Gesagte. ↩
Cf. Prosper lib. contra Collat. c. 10. seu. 5. n. 15 et Coelestini I. ep. 21. c. 5. ↩
