Einleitung.
Erzbischof Aurelius hatte für den 1. Mai des J. 418 eine große oder Generalsynode1 nachCarthago berufen, da man um diese Zeit die Ankunft des in Aussicht gestellten umständlichen päpstlichen Schreibens über Pelagius undCälestius erwartete. Es waren daselbst Bischöfe nicht nur aus allen Provinzen Africas, sondern auch aus Spanien gegenwärtig, im Ganzen 205. 2 Die Synode, zu welcher das Gerücht von der Verurtheilung der Pelagianer durch den päpstlichen Stuhl sehr schnell gedrungen war, 3 stellte aus den in der vorhergehenden africanischen Synode der pelagianischen Häresie gegenüber gefaßten „Decreten" 8 (od. 9) S. 284 kurze Canones gegen den Pelagianismus (und 11. weitere, theils gegen die Donatisten, theils allgemeinen Inhalts) auf. Sodann wurde, weil man dem päpstlichen Schreiben mit Sicherheit entgegensah, beschlossen, daß von der ganzen Synode je drei Bischöfe von jeder Provinz erwählt werden, welche im Namen und Auftrage der Synode dasselbe entgegennehmen, unterschreiben und beantworten sollten. Diese Erwählten nun, welche mit einigen anderen durch Geschäfte nicht gedrängten und daher zurückgebliebenen Bischöfen die Generalsynode repräsentirten, scheinen bald darauf (Anfangs Mai) obige Tractoria des Papstes zugleich mit einem speciellen Schreiben desselben an die africanischen Bischöfe empfangen und unterschrieben zu haben, 4 worauf sie mit einem freudigen Danksagungsschreiben erwiderten, welchem sie jedenfalls die oben erwähnten Canones gegen die Pelgianer anschloßen. Von demselben ist uns nur ein Fragment im 21. Briefe des Papstes Cölestinus I. erhalten.
Der hl. Augustinus unterscheidet das im Anfange des J. 418 zu Carthago gehaltene Concil als ein „africanisches“ von diesem als einem plenarium od. universale, obwohl jenes noch mehr Väter zählte als dieses. Damit ein Concil in Africa eine Generalsynode heissen konnte, war es nothwendig, daß vorher in den einzelnen Provinzen Synoden gehalten und von diesen Gesandte für die Generalsynode gewählt wurden; vgl. Ballerin. l. c. p. 887, Garnerii Digressio de conciliis Africanae Ecclesiae in Marii Mercatoris Op., Migne Patrol. lat. t. XLVIII. p. 348. ↩
V. Baller. l. c. p. 898. ↩
Cf. ep. 94. S. August. ad Sixtum III., Baller. l. c. p. 898. ↩
Wenn man nicht annehmen will, daß sie schon vor dem 1. Mai an die vollständig versammelte Synode gelangte. cf. Baller. l. c. p. 898. ↩
