Einleitung.
Dem Befehle des Papstes, seiner Tractoria durch Unterschrift beizutreten, suchte sich Julianus, Bischof von Eclanum, einer ehemaligen Stadt in Apulien, zu entziehen; er richtete daher nach dem Erscheinen jenes päpstlichen Rundschreibens zwei Briefe an den Papst Zosimus, 1 in deren S. 290 erstem er zum Scheine die sechs dem Cälestins von Paulinus vorgeworfenen Puncte verwirft, allein unter zweideutigen Worten den Irrthum verbirgt. Marius Mercator hat uns einige Stellen dieses Briefes in einem seiner Werke 2 aufbewahrt, welche er also einleitet: 3 „Höre, was du selbst einst in deinem Schreiben erklärt, welches du zu jener Zeit an den apostolischen Stuhl zu schicken wagtest, als du dich weigertest, in Übereinstimmung mit der ganzen Kirche den Pelagius und Cälestius zu verdammen." Daraus folgt, daß Julianus sein Schreiben etwa im Mai des J. 418 abgefaßt habe; es scheint jedoch erst nach längerer Zeit dem Papste Zosimus zu Handen gekommen zu sein, weil Marius Mercator4 sagt: „Bevor es (dein Schreiben) aber in die Hände des Bischofs jener heiligen römischen Kirche gelangte, wurde es auf deine Anregung von Einigen, welche sich von dir täuschen ließen, durch fast ganz Italien herumgetragen und als etwas Großes Aller Ohren aufgedrängt." Daher auch Augustinus sagt: 5 „Dieser Brief war nicht an Zosimus (gerichtet), sondern auf die Verführung Derjenigen (berechnet), welche sich in Rom durch derlei Reden hätten verführen lasien können." S. 291
Dieß bezeugt er selbst bei Augustinus (Iib. ous imperf. c. 18) mit den Worten: „An Zosimus, einstigen Bischof jener Stadt, richtete ich bezüglich dieser Fragen zwei Briefe, aber zu jener Zeit, da ich meine Bücher noch nicht begonnen hatte. Hiemit deutet Julianus auf seine Werke, in denen er denen er den Pelagianismus wissenschaftlich zu rechtfertigen und darzustellen suchte, auf die er sich auch ein Erkleckliches einbildete; seine Gegner, selbst den großen Augustinus, mit welchem er eine literarische Fehde unterhielt, beehrte er mit dem Prädicate der Dummheit. Die erste aus vier Büchern bestehende Schrift ist gegen Augustin‘s erstes Buch de nuptiis et concupiscentia gerichtet, worauf Angustinus in den sechs Büchern contra Julianum Pelagianum antwortete; die zweite in acht Büchern in Cilicien verfaßt, ist egen das zweite Buch de nuptiis etc. gerichtet, worauf Augustinus in ebenso vielen antworten wollte, aber nur mit sechs zu Ende kam, daher der Titel: Opus imperfectum. Von Julian‘s Schriften besitzen wir nur ausführliche Auszüge in Augustin‘s Widerlegungsschriften. ↩
Liber subnotationum in verba Juliani. ↩
Lib. cit. c. 6. n. 1o. in Migne Patrol. lat. t. XCVIII. p. 140. ↩
L. c. contin. ↩
Lib. I. op. imperf. c. 18. ↩
