Einleitung und Inhalt.
Von dem zweiten Briefe des Julianus an den Papst Zosimus wissen wir Nichts, wenn er nicht identisch ist mit dem in Briefform abgefaßten Glaubensbekenutnisie, welches Sirmondus in einem alten Veroneser - Codex aufgefunden und Garnier unter den Werken des Marius Mercator1 publicirt hat. Doch war in jenem Codex die Überschrift gänzlich verwischt, am Schlusse die räthselhafte Clausel: Explicit libellus fidei S. J. C. So sehr nun Garnier mit allem Aufwande von Scharfsinn es höchst wahrscheinlich macht, daß wir es hier mit dem von Julianus im Namen S. 293 achtzehn Bischöfe, welche die Verurtheilung des Pelagius und Cälestius zu unterschreiben sich weigerten, abgefaßten und dem Papste zugesandten Glaubensbekenntnisse zu thun haben, sind dennoch bei jedem Mangel äusserer Beweise die von ihm angeführten inneren Gründe nicht so zwingend, daß sein Schluß über jeden Zweifel erhaben ist. In Anbetracht dessen begnügen wir uns mit einer kurzen Inhaltsangabe.
Das Glaubensbekenntniß ist in vier Theilen abgefaßt. Der erste bespricht kurz das Dogma der Trinität, der Menschwerdung, Erlösung, Belohnung der Guten, Be-strafung der Bösen, die Nothwendigkeit der Taufe für Alle, die Buße, den Canon der heiligen Schriften. Der zweite Theil im pelagianischen Sinne von der Gnade und der Freiheit des Willens, von der Natur des Menschen, von der Heiligkeit der Ehe, dem Vorzuge der Jungfräulichkeit, leugnet ganz offen die Erbsünde (peccatum naturale genannt) und bringt eine Menge Stellen des A. u. N.B., welche gegen die Erbsünde zeugen sollen. Der dritte Theil, welcher die Verurtheilung aller Ketzer enthält, ist mit niedrigen und boshaften Ausfällen und Verleumdungen gegen die Vertheidiger der katholischen Lehre von der Erbsünde angefüllt. Der vierte Theil bringt hämische und höchlichst beleidigende Entschuldigungen für die Verweigerung der verlangten Unterschrift, appellirt für den Fall, daß dieses Verlangen wiederholt würde, an eine allgemeine Synode, vermahnt durch allerlei Schrifttexte zur Vorsicht und Nachsicht im Richten, besonders gegen Priester, citirt eine Stelle des hl. Chrysostomus, welche die pelagianische Ansicht von der Kindertaufe stützen soll, und schließt mit einer Ermahnung zu sorgfältiger Prüfung und Friedensliebe. 2 S. 294
In app. II. ad op. Marii Merc., dissert. V. de libellis fidei scriptis ab auctoribus haeres. Pelagianae, Migne l. c. p. 508., abgedruckt in S. Aug. Op. ed. Maur. t. X. app. p. 110. ↩
Wie aus mehreren Äusserungen des Marius Mercator (v. Coustant p. 1003)und des hl. Augustinus ersichtlich, wurde Julianus nachher vom P. Zosimus abgesetzt. ↩
