Einleitung und Inhalt.
Wie schon erwähnt, erließ Kaiser Theodosius II. am S. 455 19. Nov. 430 ein zugleich den Namen seines abendländischen Collegen Valentinianus III. tragendes Circularschreiben an alle Metropoliten, worin er sie auf das Pfingstfest des folgenden Jahres zu einer allgemeinen Synode nach Ephesus berief. Cyrillus fand es nun für nöthig bei Papst Cölestinus anzufragen, ob Nestorius auf der ausgeschriebenen Synode noch als Mitglied erscheinen dürfe, oder ob die Absetzungssentenz gegen ihn, nachdem die anberäumte Frist zum Widerruf verstrichen, nunmehr in Kraft treten müsse.1 Hierauf antwortete der Papst unterm 7. Mai 431: Die über Nestorius verhängte Strafe sei ihm nachzusehen, wenn er sich bessere; Cyrillus möge daher Alles thun, um den Nestorius für die Wahrheit zu gewinnen; bleibe Dieser jedoch hartnäckig bei seinem Irrthume, so möge er ernten, was er mit Hilfe des Teufels gesäet habe. Der Papst selbst, versichert er zum Schlusse, werde gegen Jene, welche Cyrillus ihm als verdächtig bezeichnet habe, die größte Vorsicht anwenden.
Dieser Brief des Cyrillus an Cölestinus ist verloren gegangen. ↩
