IV. Ihren Eltern Hypatius und Quieta entbieten Salvianus, Palladia und Auspiziola Grüße!
Diesen Brief schrieb Salvian, um seine durch die Auflösung seiner Ehe erbitterten Schwiegereltern zu versöhnen. Da er etwa 424 in Lerinum eingetreten war und in dem Brief davon spricht, daß er mit seiner Gattin schon das siebte Jahr ohne ein Lebenszeichen von seiten seiner Schwiegereltern sei, fällt die Abfassungszeit des Briefes in das Jahr 430 oder 431.
Der Apostel Paulus, das Gefäß der Auserwählung,1 der Lehrer des Glaubens und Gottes Behältnis, hat, da er alle seine Briefe als äußerst redegewandter Mann S. 387 diktierte, trotzdem einige nicht allein seinen Namen mitgegeben; denn in den einen fügt er des Silvanus, in den anderen des Timotheus, in etlichen endlich beider Namen seinem eigenen Namen bei. Und warum wohl? Erstens glaube ich, damit auch die als zusammengehörig erkannt würden, die zusammen schrieben; ferner damit alle die, die insonderheit von einem oder dem anderen unterrichtet worden waren, erführen, daß alle Meinungen vollkommen miteinander übereinstimmten; endlich damit diejenigen, die das Ansehen eines einzigen nicht bekehrte, wenigstens die Übereinstimmung aller bekehrte. So schreiben denn auch wir gemeinsam, zwar nur schwächliche Nachahmer gewaltiger Vorbilder, an euch, die ihr der Natur nach uns Eltern, dem Glauben nach Brüder, der Ehre nach Gebieter seid; nicht, wie jene Apostel, mit der Lehrgewalt ausgerüstet, sondern im Niedrigkeitsgefühl eines Dienenden. Auf diese Weise sollt ihr euch, wenn ihr bis jetzt durch Briefe von einzelnen von uns euch nicht habt bewegen lassen, jetzt wenigstens durch die Beschwörung von uns insgesamt bewegen lassen; und ihr sollt wissen, daß wir, euere Kinder - ferne sei euch jede überflüssige Befürchtung! - zusammenstehen und nur das eine fühlen und das gleiche fürchten und um das nämliche flehen, nicht weil wir etwa wüßten, daß ihr allen zürnt, nein: nur weil es unmöglich ist, daß wir in irgendeiner Sache uns voneinander trennen. Denn die Furcht ist bei uns allen ganz die gleiche, mag vielleicht auch das Vergehen nicht als das gleiche erscheinen. So kann es leicht sein, daß ihr nicht uns beiden zürnt: doch die gegenseitige Liebe bewirkt es, daß, wenn eines von uns einer Schuld geziehen wird, das andere notwendig auch ob der Schuld in Trauer gerät. Fürwahr, das ist der einzige Gegenstand, der uns bis zu einem gewissen Grade in einen Streit verwickelt und zu Rede und Gegenrede verführt: - da wir, eure Kinder, beide schuldig sind, fürchtet jedes von uns doch mehr für das andere als für sich S. 388 selber. Teuerste, ehrwürdigste Eltern, wir bitten nur um die Erlaubnis, bei euch anfragen zu dürfen. Können Kinder,2 die so innig lieben, wirklich keine Gegenliebe finden? Welch übergroßes Übel haben wir uns zuschulden kommen lassen - ihr, sollen wir sagen geliebtesten Verwandten oder verehrungswürdigen Gebieter? -, daß uns weder wie Kindern wieder Gnade geschenkt noch wie Knechten das Vergehen nachgelassen wird? Schon ist es fast das siebente Jahr, seitdem ihr keine Zeile mehr an uns, die wir so weit von euch entfernt wohnen, gelangen ließet. Und doch wird fast keinem, der sich gegen Gott versündigt, eine so lange Bußzeit auferlegt;3 niemand, auch wenn er der größten Verbrechen4 gegen seinen Vater schuldig ist, wird durch die Strafe vollständig entfremdet, sondern vielmehr nur dahin erzogen daß er größere Liebe habe, also daß der Zorn des Vaters der Liebe keinen Schaden bringt, sondern eine Mehrung; denn so viel die Züchtigung beigetragen hat zur Besserung des einen Teiles, ebensoviel zahlt die Besserung wieder an die gegenseitige Liebe zurück. Indes mögen nach diesem Grundsatz doch eher die Eltern handeln, die in einigen Punkten begründete Ursache zum Zorn gegen ihre Kinder haben. Du aber, warum zürnst du, der du nicht einmal mehr eine unbegründete Ursache hast, seitdem du Christ geworden bist? Mag sein; einst konntest du vielleicht, noch Heide, unsere so schöne S. 389 Bekehrung nicht gelassen hinnehmen: mußtest du doch damals infolge der verschiedenen Richtungen auch die ganz auseinandergehenden Neigungen auf dich nehmen, als noch der Irrglaube gegen uns stritt, wenn auch die Liebe nicht grollte. Denn mochte der Vater nicht seine Tochter hassen - der Irrtum jedoch haßte die Wahrheit. Jetzt aber liegt die Sache ganz anders. Seitdem du dich zum Dienste Gottes bekannt hast, hast du dich für mich erklärt. Wenn du immer noch den weit zurückliegenden Ursachen deines Grolls nachgehst, so schiebe dir die Schuld zu, da du einem Christen deine Tochter gabst! Ist das nicht der Fall, warum zürnst du mir, daß ich jetzt den Glauben in mir zu mehren begehre, nach dem du in deinem eigenen Innern zu leben begonnen hast? Warum willst du denn an mir nicht schätzen, was du bist, der du doch an dir selbst verurteilt hast, was du ehedem warst? Doch ich muß ein wenig Maß halten in meinen Worten; denn auch wenn er im Recht ist, muß des Sohnes Rede gegenüber den Eltern demütig sein, soweit es die Sache erlaubt. So habt Nachsicht, ihr über alles Geliebten; vielleicht läßt mich die Liebe zu Gott in seinem Dienst ein wenig zu frei reden! Ja, wenn ihr irgendwelche andere Ursachen zum Grollen habt, dann will ich nicht widersprechen: ich kann gefehlt haben; so aber, wenn ihr dafür grollt, daß ich meine Liebe zu Christus offenbare, müßt ihr mir das verzeihen, was ich sagen werde. Ja, ich bitte um Verzeihung, weil ihr mir zürnen werdet; aber ich kann das nicht schlimm nennen, was ich begangen habe. Bis daher sprach ich vor euch in meinem Namen, sozusagen als Bittsteller für mich ganz allein. Nun aber, meine heißgeliebte, ehrwürdige Schwester,5 die mir gegen frühere Zeiten umso teurer ist, je mehr von den Ihrigen die Teuren geliebt werden müssen, in deren Herzen sich Christus selbst zum Gegenstand der Liebe gemacht hat, nun führe du deine S. 390 Sache und zugleich die meine! Bitte du, auf daß ich ans Ziel gelange! Fordere du, auf daß wir beide gewinnen! Du bist ferne und kannst nicht mit den Lippen küssen: so küsse wenigstens in beschwörender Bitte die Füße deiner Eltern wie eine Magd, ihre Hände wie ihr Schützling, ihren Mund wie die Tochter. Zittere nicht! Habe keine Angst! Wir haben ja gute Richter, die Liebe selber legt Fürbitte für dich ein, die Natur selbst erhebt ihre Forderung zu deinen Gunsten, und helfende Stimmen für deine Sache hast du in den Herzen der Deinen: schnell geben sie Gewährung, die von ihrer eigenen Liebe überwunden werden. So beschwöre sie denn und sprich unter Flehen: „Was tat ich denn? Was habe ich begangen? Verzeiht mir, was immer es sei! Ich bitte um Vergebung, obgleich ich das Vergehen nicht kenne. Niemals habe ich euch - ihr wißt es selbst am besten - durch Pflichtvergessenheit oder Widerspenstigkeit gekränkt, nie mit hartem Wort verletzt, nie durch ein trotziges Gesicht geärgert. Von euch ward ich dem Manne übergeben, von euch dem Gemahl anvertraut. Euren Geboten, sicherlich, bin ich treu, und in meinem tiefsten Busen haften - ein heiliges Geheimnis - eure frommen Lehren. Vor allen anderen hießt ihr mich, glaube ich, meinem Manne gehorsam sein. So habe ich denn nach eurem Willen gehandelt, eurem Gebot gefolgt: ihm habe ich in jedem Punkte gehorcht, dem ich nach eurem Wunsche gehorchen sollte. Er lud mich ein zu frommem Dienst, lud mich ein zu keuschem Leben. Verzeiht - doch ich hielt es für eine Schande, mich zu sträuben; denn etwas Ehrwürdiges, etwas Reines, etwas Heiliges trat mir vor die Seele. Ich muß gestehen: als er mit mir über diesen Punkt sprach, da errötete ich aus Beschämung, daß ich nicht zuvor schon darauf gekommen sei. Und dazu kam noch liebende Ehrfurcht vor Christus: ich war im Glauben, mit allem ehrbar zu handeln, was ich aus Liebe zu Gott tat. Ich liege denn, o teuerste Eltern, euch zu Füßen, ich, eure Palladia, euer S. 391 Dohlchen, eure kleine Dame, mit der ihr einst so gütig und so mild gespielt habt und der ihr all diese Kosenamen gabt; mit den verschiedenen Namen war ich euch bald Mutter, bald Vögelchen, bald Hausherrin, da ja das eine Bezeichnung für mein Wesen, das andere für meine Jugend, das dritte für meine hohe Würde war. Und dann bin's doch ich, durch die euch zuerst der süße Elternname und die Großelternfreude zuteil wurden und, was besser ist als beides, beides unter glücklichem Stern, beides mit dem Genuß des endlichen Erreichens und dem Glücksgefühl gesicherten Genießens. Nicht als ob ich etwas davon meinem Verdienst zuschriebe: doch darf wohl die nicht in eurer Ungnade stehen, die nach Gottes Willen Anlaß eures Glückes war. So laßt es euch denn, ich bitte euch, nicht schwer auf die Seele fallen, daß ich Gott einen Bruchteil der Schuld abtrage, dem ich die ganze Schuld ja doch nicht begleichen kann. Ihr seid im Vollbesitz des süßesten Trostes, im Vollbesitz der teuersten Liebespfänder, im Vollbesitz des göttlichen Segens; und so heißt mich, von meiner persönlichen Sache abgesehen, schon eure glückliche Lage Gott danken; und ich glaube mich ihm verpflichtet, da er euch so große Gnaden verliehen hat.„
Doch genug davon. Nun haben wir, teuerste Schwester, schon genug durch unseren Mund gefleht, nun mag unsere Tochter unsere Sache zu Ende führen. Wir wollen also - ist doch zur Wiedergewinnung elterlicher Liebe jedes versuchte Mittel ehrbar - wir wollen dem Brauch und Vorbild solcher Leute folgen, die im letzten Stadium ihres Prozesses bisweilen, um das Mitleid der Richter zu rühren, den Schöffen, die das Urteil fällen sollten, eine Szene vorführten: sie schleppten jammernde Mütter oder zerlumpte Greise oder weinende Kinderlein vors Tribunal Sie wollten so, nachdem sie am Anfang des Prozesses schon mit Worten gebettelt hatten, nun am Schluß durch ihr Tun ihren Sieg ganz erbetteln. So bringen denn auch wir, geliebteste Eltern, euch unser S. 392 Kind dar, das ein Fürsprech ist gleich dem jener Leute, aber doch ein viel willkommeneren. Bringen wir doch ein Kind, nicht unbekannt, sondern aus unserer Familie, nicht fremd, sondern uns zu eigen; nicht, wie jene Advokaten, eines, das ihnen selbst und den Richtern ferne steht, sondern das uns und euch gemeinsam gehört; daher zwingt euch dieser Sprößling eures Blutes nicht etwa zur Neigung für ganz unbekannte Menschen, sondern ruft euch nur zur Liebe für die Eurigen zurück; er legt euch nicht, selbst fremd, Fremde ans Herz, nein, euer Fleisch und Blut empfiehlt euch die Eurigen; er bittet euch nicht, solche zu lieben, die ihr vordem nie gesehen habt; nein, er bittet euch, nur die nicht zu hassen, die ihr, wie ich glaube, einfach nicht ohne eure Liebe lassen könnt. Es ist also, teuerste Eltern, eure Angelegenheit, es ist eure Sache; euer eigenes Herz, eure eigene Liebe erbittet dies von euch. Zürnt uns doch nicht, ich bitt' euch, so heftig, daß ihr nicht einmal mehr an euch denkt, wenn euch (der Gegenstand unserer gemeinsamen Liebe) anfleht. ... Das Liebste,6 was uns gemeinsam gehört, (bittet) zugleich durch uns und mit uns; und fast das erste Wort, das es an euch richtet, muß es um unseres Vergehens willen sprechen! Fürwahr, unselig und beklagenswert ist sein Los, daß es seine Großeltern zu allererst infolge einer Schuld seiner Eltern kennenlernen muß. So erbarmt euch, flehen wir, seiner Unschuld, seiner Not! Wird es doch gewissermaßen gezwungen, um einer Kränkung der Seinigen willen schon flehen zu lernen, und weiß noch gar nicht, was kränken heißt. Gott selber, als ihn dereinst die Sünden der Niniviten erzürnten, ließ sich durch das Weinen und Wehklagen der Kinder erweichen. Denn wohl lesen wir, daß S. 393 das ganze Volk getrauert habe; aber doch ward des besonderen Mitleids für wert gehalten das Schicksal der unschuldigen Kleinen. Sagt doch Gott zu Jonas; „Du bist sehr betrübt über den Wunderbaum“,7 und gleich darauf: „Ich sollte Ninive, die große Stadt, nicht verschonen, in der mehr als Hundertzwanzigtausend wohnen, die nicht ihre Rechte oder Linke kennen?" Er will damit besagen, daß er um der Reinheit der Unschuldigen willen auch der Schuld der Sünder geschont habe. Jedoch, was spreche ich immer von Gottes Barmherzigkeit? Er verleiht ja nicht allein das, worum man ihn bittet, er spendet bisweilen auch Gaben, die man nicht erhofft. Seine menschenbeglückende Güte, wenn man so sagen darf, hebt ihn eben so weit über die Sterblichen hinaus, wie die Macht und Kraft seines göttlichen Wesens. Römer und Sabiner standen, wie Livius8 erzählt, sich zum Krieg gerüstet gegenüber; ja er hatte - und dann kann er noch schwerer beigelegt werden - schon begonnen; da wurde er auf einmal durch die Bitten und die Dazwischenkunft der teuren Kinder beendigt; und obwohl das eine Volk von Natur unbändig war und das andere im Schmerze raste, wirkte doch der Anblick des Teuersten bei beiden Gegnern so mächtig, daß der Römer nicht mehr an den Krieg und der Sabiner nicht mehr an die Unbill denken konnte; sie, die eben noch wild und wie halbe Barbaren nach dem Blute der Brüder dürsteten und das eigene zwecklos vergießen wollten, sie begannen nun sich gegenseitig zu umarmen; denn nun hatten sie auf einmal ein gegenseitiges Liebespfand; und so wurden beide Völker zu einem, weil beide die gleiche Liebe hegten. Wir stehen nicht in der Schlachtreihe, wir greifen nicht zu den Waffen, wir üben nicht Gewalt aus und versuchen sie nicht abzuwehren; denn wir halten es für eine Sünde, wenn Kinder ihren Eltern S. 394 entgegentreten, auch nur insoweit, um nicht zu Unrecht Strafe zu erleiden. Warum, muß ich fragen, sollten unsere Kinder das nicht für uns erbitten können, was dereinst jene für ihre Eltern erreichen konnten? Oder sollen wir deswegen fast die allerunglücklichsten sein, deshalb weniger Verzeihung verdienen, bloß weil wir uns nicht zu wehren verstehen? Was ihr uns leiden lassen wollt, das leiden wir. Zürnt ihr uns, dann bitten wir ab; haltet ihr uns für strafwürdig, dann geben wir euch recht. Was bleibt aber, so frage ich, nach alledem noch übrig für die Vergeltung? Sicherlich kann den Eltern, selbst wenn sie gerechtfertigte Ursache zum Zürnen haben, doch kein größeres Glück widerfahren und kein tieferer Wunsch erfüllt werden, als daß die Kinder in solchem Maße für ihr Vergehen Genugtuung leisten, daß eine Strafe nicht mehr notwendig ist. Womit aber könnten wir euch noch mehr Sühne leisten? Eure Kinder sind wir, die wir euch bitten, euer Enkelkind, durch das wir bitten. Verzeiht! Habt Nachsicht! Bitten doch,9 teuerste Eltern, diejenigen wie arme Sünder für sich, auf deren Namen hin ihr nicht einmal Fremden etwas abzuschlagen pflegt. Es ist gewiß weitschweifig, jetzt von den zahllosen Beispielen frommer Liebe und menschlichen Edelsinnes zu erzählen, und vielleicht auch der verkehrte Weg, aus größeren Verhältnissen auf kleinere zu schließen. Und doch ist das, was ich jetzt sagen möchte, nur dem Scheine nach geringwertiger, in der Wirklichkeit jedoch keineswegs geringwertiger. Einst mußte sich auf dem Forum von Rom ein Servius Galba10 gegen die Gefahr des Verlustes von gutem Ruf und Ehre verteidigen; da er aber wegen der schwierigen Sachlage und seiner wirklich verdächtigen Tat weder seinem guten Recht noch seiner Beredsamkeit genügend Vertrauen S. 395 schenken konnte, wandte er das Mittel an, die Richter, die er durch Bitten und Betteln nicht hatte umstimmen können, zum Schluß durch eine eindrucksvolle Handlung zu rühren. Als er daher alle Hilfsmittel, die ihm Redekunst und Verstand boten, aufgebraucht hatte und seine allzu geringen Erfolge sah, da führte er einen kleinen Knaben, den er mitgenommen hatte - es war der Sohn eines für jene Zeitverhältnisse sehr angesehenen Galliers, der erst kurz vorher gestorben war - und seine kleinen Kinder, die vor den Bänken der Zuhörer sich befanden, vor die Stühle und die Augen der Richter; und als er diese Kinder den Schöffen, die das Urteil fällen mußten, in jammerreicher Rede anbefahl, da wurden aller Herzen von Rührung übermannt und umgestimmt. Und dann, da aller Herzen gerührt waren, gestand das Mitleid dem rein menschlichen Empfinden all das zu, was die Wahrheitsliebe den Bitten versagen mußte. O ihr Liebeskräfte im Menschen, wie viel müßt ihr gelten, wie viel vermögt ihr, die ihr sogar vor Gericht Recht behalten konntet? So lernt denn, teuerste Eltern - mit eurer Erlaubnis sei es gesagt - lernt schon an diesem einen Beispiel, euch umstimmen und erweichen zu lassen! Sicherlich hat sogar da das Mitleid die Oberhand gewonnen, wo für Mitleid kein Platz hätte sein dürfen. Die zur Fällung des Urteils bestimmten Richter, die geschworen hatten, nur auf Grund ihrer Pflicht zur Wahrheit ihren Spruch verkünden zu wollen, selbst sie konnten - auch nicht nach Ablegung ihres Richtereides - das Mitleiden nicht ganz ausschließen; ja sie ließen sich von ihren rein menschlichen Gefühlen so sehr leiten, daß sie ihre eigene Pflicht fast vergaßen, während sie nur auf das Tun eines andern achteten. Unsere Bitte fordert nichts Hartes von euch und ist nicht allzu kühn: ihr sollt zu eurem eigenen Nutzen uns das bewilligen, was jene Schöffen einem Wildfremden zu ihrem eigenen Nachteil bewilligt haben. Sicherlich war damals weder die Sache gerechter noch die Person des Angeklagten S. 396 teurer, noch waren die Zuhörer menschenfreundlicher, noch der Redner beliebter. Damals handelte es sich um ein Verbrechen, bei uns um die Liebe; damals um fremde Leute, bei uns um die Kinder; damals lag die Sache vor geschworenen Richtern, bei uns vor Eltern, die keinen Schwur nötig haben; damals führte die Sache ein Redner, der nur zu bemänteln suchte; bei uns euer Enkelkind, das noch nicht einmal zu bitten versteht, um euch gerade durch seine kindliche Unwissenheit um so eher zu rühren. Was fehlt denn unserer guten Sache noch? Welche neue, bis jetzt noch unerhörte Fürsprache sollen wir uns denn noch suchen? Sollen wir euch gegenüber zu Fürbitten fremder Menschen greifen? Bei der Liebe ist immer ein Stück Behutsamkeit: niemand hat bessere Liebe denn der, der am meisten sich scheut zu verletzen. Und so bitte ich euch denn jetzt um Verzeihung, nicht weil ich mir bewußt wäre, ein Unrecht begangen zu haben, sondern um überhaupt einer Kränkung keinen Raum mehr zu lassen; nicht aus dem Bewußtsein einer Schuld heraus, sondern nur in der Absicht und in der Pflicht der Liebe, auf daß die beschwörenden Bitten eines Unschuldigen bei dir größere Huld und Zuneigung finden und das demütige Flehen ohne jegliche Schuld die Liebe fördern kann; und auf daß du in der Abbitte deines Sohnes mehr habest, was du lieben kannst, wenn du schon nichts zu verzeihen hast. Indessen - wir schmeicheln uns vielleicht ganz gedankenlos mit unserer Unschuld und wissen gar nicht, wie du über uns denkst; und doch sollten wir eher auf deine Stimmung als auf unsere Ansicht achten. Es bleibt also nur eines übrig: Wenn wir wirklich etwas uns Unbekanntes verschuldet haben, was immer es auch sei, wolle du, der du es des Namens einer Kränkung für wert erachtest, es nicht auch der Verzeihung für unwert erachten! Wahrlich, eine prächtige Genugtuung kannst du dir selbst für die Schuld der Deinen verschaffen! Nichts geht dem Vater von seinem Recht auf Vergeltung verloren, wenn er dem Sohn S. 397 verzeiht; denn es ist viel beglückender und löblicher, daß jemand den Seinen verzeiht, wenn sie die Verzeihung nicht verdient haben, als daß er sie züchtigt, selbst wenn die Züchtigung verdient war. Leb wohl!
Apg. 9, 15. ↩
So nach der Lesung von Pauly: „ita possunt pignora sie amantia non amari?„ Die Hs. liest allerdings „pignorare“, in dem vielleicht ein „pignora vos„ oder „p. vel“, nach Hartel, „p. se“ steckt. Brakman a. a. o. vermutet (etwas gekünstelt?) „pignora raro„. ↩
Salvian vergleicht die Länge des Zornes der Schwiegereltern mit der Kirchenbuße, der Exomologesis, die aber im 5. Jahrhundert nurmehr sehr selten in Anwendung kam. Die Exomologesis ist auch Ep. IX 10 erwähnt. ↩
Die Hs. hat hier eine unausfüllbare Lücke: „nullos admodum maximorum criminum . . . ut plus amet . . .“ Unsere Einschaltung [ ] versucht nur einen logischen Zusammenhang herzustellen. ↩
“ Soror„ hier von der geistlichen Verwandtschaft gebraucht. Vgl. Einl. S. 16 und die Anschrift von Ep. V. ↩
Die Überlieferung ist hier lückenhaft. Der Cod. Bern. 219 bricht nach „supplicante vobis“ plötzlich ab, die Fortsetzung des Cod. Paris. 3791 setzt mit „commune pignus" nicht sinngemäß ein. Wir versuchen in der Übersetzung den Sinn wiederzugeben. ↩
Jon. 4, 9-11. Salvian weicht hier stark vom Vulgatatext ab. Vgl. Ullrich a. a. 0. S. 22. ↩
Liv. I 13. ↩
Der Text ist an dieser Stelle nicht richtig überliefert. Wir übernehmen die sehr ansprechende Vermutung von Brakman a. a. O. S. 174: illi[r]eorum [numero] . . . pro se rogant. ↩
Cic. Brut. 23, 89 f.; Liv. ep. 49; Val Max. 8, 1 Abs. 2. ↩
