3.
Doch da gerate ich sofort zu Beginn sozusagen auf Klippen und in einen Sturm. Ihre Verleumder werfen ihr vor, daß sie die erste Ehe verlassen hat und eine zweite eingegangen ist. Deshalb will ich vor allem die Angeklagte lossprechen und darnach ihre Bekehrung preisen. Ihr erster Gatte soll so lasterhaft gewesen sein, daß nicht einmal eine Dirne oder gemeine Sklavin es hätte aushalten können. Wenn ich das schildern wollte, dann würde ich die Dulderstärke einer Frau schmälern, welche lieber die Schuld des ehelichen Zwistes auf sich nehmen, als einen Teil ihres Körpers der Schande aussetzen und seine Laster aufdecken wollte. Nur soviel will ich sagen, als zur Rechtfertigung einer ehrbaren Matrone und Christin nötig ist. Der Herr schreibt vor, die Gattin dürfe nicht entlassen werden, ausgenommen wenn Ehebruch vorliegt; und nach der Entlassung müsse sie unverheiratet bleiben1 . Was aber dem Manne befohlen wird, gilt folgerichtig auch von der Frau; denn es geht nicht an, daß die ehebrecherische Frau zu entlassen, der ehebrecherische Gatte zu behalten sei. Wenn sich jemand mit einer Buhlerin verbindet, so wird er ein Leib mit ihr2 . Daraus folgt: S. 168„Wer sich mit einem Buhlen und unkeuschen Menschen verbindet, wird ein Leib mit ihm“. Die Gesetze Christi sind eben anders wie die der Cäsaren; Papinianus3 gibt andere Vorschriften wie unser Paulus. In jenen werden für die Männer der Keuschheit Zügel gelockert. Nur gewalttätige Vergehen und Ehebruch werden verurteilt, sonst ist allenthalben die Befriedigung der bösen Lust in den Sündenhöhlen und mit Sklavinnen gestattet, gleich als ob der Stand, nicht der Wille die Schuld ausmachte. Bei uns aber ist das, was den Frauen nicht erlaubt ist, auch den Männern nicht gestattet. Gleiche Knechtschaft, gleiches Los! Sie hat also, wie man sagt, einen Wollüstling entlassen, einen Menschen, der dieses und jenes Verbrechens schuldig war; sie hat einen Menschen entlassen, der — beinahe hätte ich es ausgeplaudert. Aber wenn es auch die Nachbarschaft öffentlich erzählte, die Gattin verriet es nicht. Wenn man sie nun beschuldigt, daß sie nach Entlassung ihres Mannes nicht unverheiratet geblieben ist, so gebe ich ohne weiteres ihre Schuld zu. Doch möchte ich auf ihre Zwangslage hinweisen. „Besser ist es“, sagt der Apostel, „zu heiraten als zu brennen“4 . Sie war jung und konnte ihre Witwenschaft nicht bewahren. Sie verspürte ein anderes Gesetz in ihren Gliedern, welches dem Gesetze des Geistes widersprach5 , und fühlte sich wie eine Gefesselte und Gefangene zum Eheleben hingezogen. Sie hielt es für besser, offen ihre Schwäche einzugestehen und das Mißliche einer beklagenswerten Verbindung auf sich zu nehmen, als den Ruhm zu genießen, nur einen einzigen Mann zu besitzen und dabei ein Leben der Unkeuschheit zu führen. Derselbe Apostel will, daß junge Witwen heiraten, Kinder gebären und keine Gelegenheit zu üblen Nachreden geben möchten6 . Und weiterhin führt er auch aus, warum er dies wünscht: „Denn schon S. 169einige haben sich umgewandt, dem Satan zu“7 So hat auch Fabiola, die einesteils in der Überzeugung lebte, daß sie ihren Gatten mit Recht entlassen habe und andernteils nicht bekannt war mit der Strenge des Evangeliums, welches den christlichen Frauen jeden Vorwand, zu Lebzeiten des Mannes zu heiraten, ausräumt, aus Unvorsichtigkeit eine Verwundung durch den Teufel erlitten, während sie vielen anderen ausgewichen ist.