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Werke Thomas von Aquin (1225-1274) Summa Theologiae Summe der Theologie
Tertia Pars
Quaestio 23

Zweiter Artikel. Der ganzen Dreieinigkeit kommt es zu, an Kindesstatt anzunehmen oder zu adoptieren.

a) Dagegen spricht: I. Dieser Ausdruck wird gebraucht gemäß der Ähnlichkeit mit Menschlichem. Unter den Menschen aber adoptiert nur wer Kinder erzeugen kann,
was in der Dreieinigkeit nur dem Vater zusteht. II. Durch die Gotteskindschaft werden die Menschen Brüder Christi,
nach Röm. 8, 29. Brüder aber nennt man die Söhne eines Vaters,
weshalb auch der Herr selbst sagt: „Ich steige auf zu meinem Vater und
zu euerem Vater.“ Also nur der Vater Christi hat Adoptivkinder. III. Gal. 4. heißt es: „Es sandte Gott seinen Sohn … damit
wir die Gotteskindschaft empfangen. Da ihr nun Kinder Gottes seid, sandte
Gott den Geist seines Sohnes, der da ruft in euere Herzen hinein: Abba,
Vater.“ Dessen Sache also ist es, an Kindesstatt anzunehmen, dem es
zugehört, einen Sohn und den heiligen Geist zu haben; was allein der
Person des Vaters zugehört. Also nur der Vater nimmt an Kindesstatt an. Auf der anderen Seite nimmt jener an Kindesstatt an, den wir „Vater“ nennen können, wonach Röm. 8. es heißt: „Ihr habt empfangen den Geist der Gotteskindschaft, in dem wir rufen: Abba, Vater.“ Wenn wir aber beten „Vater unser“, so wenden wir uns an die ganze Dreieinigkeit; wie ja auch alle übrigen Namen, welche von Gott auf Grund der Beziehung der Kreaturen zu Ihm ausgesagt werden, von der ganzen Dreieinigkeit gelten. Also an Kindesstatt annehmen kommt der ganzen Dreieinigkeit zu.

b) Ich antworte, dies sei der Unterschied zwischen einem Adoptivkind Gottes und dem natürlichen Sohne, daß der Sohn Gottes erzeugt ist und nicht gemacht, nach Joh. 1.: „Er gab ihnen die Macht, Kinder Gottes zu werden.“ Und wird das Adoptivkind manchmal als gezeugt bezeichnet, so geschieht dies auf Grund der geistigen Zeugung, die von der Gnade und nicht von der Natur kommt. Zeugen nun ist wohl in der Dreieinigkeit eigen allein dem Vater; aber Wirkungen in den Kreaturen hervorbringen ist gemeinsam der ganzen Dreieinigkeit, weil, wo eine einige Natur ist, da auch eine einige Kraft und Wirksamkeit sein muß. Deshalb sagt der Herr (Joh. 5.): „Was auch immer der Vater thut, das thut ähnlich auch der Sohn.“ Die Menschen also an Kindesstatt annehmen, ist eigen der ganzen Dreieinigkeit.

c) I. Die menschlichen Personen haben nicht der Zahl nach eineeinzige Natur, so daß alle nur ein Wirken und eine Wirkung hätten; wie dies in Gott der Fall ist. Mit Rücksicht darauf also gilt die geltend gemachte Ähnlichkeit nicht. II. Durch die Gotteskindschaft werden wir Brüder Christi und haben
gleichsam den nämlichen Vater wie Er. Christi Vater aber ist Er durch
Zeugen, was Ihm von Natur eigen ist. Unser Vater ist Er, weil Er
uns aus freiem Willen schaffen wollte, was gemeinsam ist dem Vater, dem
Sohne und dem heiligen Geiste. Deshalb sagt der Herr getrennt: „Mein
Vater und euer Vater.“ III. Die Gotteskindschaft durch die Gnade ist eine gewisse Ähnlichkeit
mit der ewigen Gotteskindschaft; wie überhaupt was in der Zeit sich vollzieht ein Bild ist dessen, was von Ewigkeit ist. Dem ewigen Glanze des
Sohnes Gottes wird der Mensch ähnlich durch den Glanz der Gnade,
welche dem heiligen Geiste zugeeignet wird. Und so wird die Adoption,
welche thatsächlich gemeinsam ist der ganzen Dreieinigkeit, zugeeignet oder
appropriiert dem Vater wie dem Urheber, dem Sohne wie dem Exemplarurbilde, dem heiligen Geiste wie dem die Ähnlichkeit Einprägenden.

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